Region: Germering
Verkehr

Reduzierung Lärmbeslastung Autobahn A96 Germering-Ost

Petition richtet sich an
Autobahndirektion Südbayern

212 Unterschriften

Sammlung beendet

212 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

09.10.2023, 19:54

Sehr geehrte Frau Jahreis,


vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Gerne haben wir folgende Informationen für Sie:

Die Fahrbahnsanierung im Abschnitt der A96 zwischen Germering-Ost und dem AK München-Süd erfolgt ab Montag, 09.10.2023, und wird vrstl. drei Wochen andauern. Die Fahrbahnsanierung wird im Rahmen von Nachtbaustellen umgesetzt werden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis auf den Bereich zwischen den beiden Lärmschutzgalerien Germering und Gilching. Wir verweisen an dieser Stelle auf die rechtliche Grundlage für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen, die durch § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 1b Nr. 5 StVO i.V.m. den bundeseinheitlichen „Richtlinien für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ geregelt sind.

Aktuell lassen sich auf der Bundesautobahn A96 im von Ihnen genannten Bereich Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen nicht begründen, da die voran genannten Voraussetzung nach der (Lärmschutz-Richtlinien-StV) hierzu nicht erfüllt sind.

Zudem verweisen wir nochmal deutlich auf die Tatsache, dass EIGENE Immissionsmessungen grundsätzlich zur Überprüfung der Lärmsituation ungeeignet sind, da die Messungen immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängen (z. B. Witterung, Wind, Hintergrundgeräusche oder auch zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke). Somit stellen Lärmmessungen immer nur eine Momentaufnahme am jeweiligen Messort dar. Vor diesem Hintergrund werden Schallpegelmessungen bei Straßenplanungen nicht durchgeführt und haben rechtlich keinerlei Bedeutung, da diese für eine objektive Bewertung nicht geeignet sind. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird für die Dimensionierung und Genehmigung von Lärmschutzanlagen ein einheitliches Berechnungsverfahren angewendet, das für die ganze Bundesrepublik Deutschland an klassifizierten Straßen gilt und mit bundesweit anerkannten, zertifizierten Rechenprogrammen durchgeführt wird.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Pressestelle


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