07.07.2023, 11:26
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement rund um den Lärmschutz entlang der A96 auf Höhe Germering.
Gerne haben wir folgende Informationen für Sie:
In dem von Ihnen angesprochenen Streckenbereich – Germering Ost bis AK München Südwest - haben wir diesjährig noch keine Fahrbahnsanierungsarbeiten durchgeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen waren ursprünglich in Abhängigkeit der Arbeiten am Tunnel Gräfelfing vorgesehen. Allerdings zeichnet sich ab, dass sich diese Arbeiten verzögern.
In Anbetracht des erforderlichen Sanierungsumfangs des genannten Streckenabschnitts sowie der damit verbundenen Dringlichkeit haben wir uns kurzfristig entschieden, den alten Fahrbahnbelag in beiden Fahrtrichtungen (München und Lindau) zu erneuern.
Die Durchführung dieser Arbeiten ist nach dem Ende der Sommerferien bis Anfang Oktober 2023 eingeplant. Es ist vorgesehen, einen lärmgeminderten Asphaltbelag einzubauen.
Die vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen bleiben von der Fahrbahnsanierung unberührt.
Schallschutzberechnung im Planfeststellungsverfahren:
In unserer Schallschutzberechnung zum 6-streifigen Ausbau der A96 zwischen der AS Oberpfaffenhofen bis AS Germering/Süd, haben wir Wohngebäude im südöstlichen Bereich von Germering (Am Forst) einbezogen. Die schlechtesten Immissionspegel entsprechend unserer Berechnung betragen 44,0 bis 45,1 dB(A) in der Nacht bzw. 50,3 bis 51,1 dB(A) am Tag. Diese Berechnungswerte ergeben sich für die Süd- bzw. Ostfassade des Anwesens „Am Forst 2“, welches ca. 580 m entfernt zur Anschlussstelle Germering/Süd verortet ist.
Die einzuhaltenden Grenzwerte von 49,0 dB(A) in der Nacht bzw. 59,0 dB(A) am Tag werden deutlich unterschritten.
Kein weiteres Wohnanwesen im südöstlichen Bereich von Germering weist einen geringeren Abstand zur Autobahn auf. Mit zunehmenden Bebauungsabstand ist von eine Abstandsreduktion des Lärms von ca. – 1 dB(A) pro 100 m zu erwarten.
Lärmmessungen:
(Eigene) Immissionsmessungen sind grundsätzlich zur (nachträglichen) Überprüfung der Lärmsituation ungeeignet, da die Messungen immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängen (z. B. Witterung, Wind, Hintergrundgeräusche oder auch zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke). Somit stellen Lärmmessungen immer nur eine Momentaufnahme am jeweiligen Messort dar.
Vor diesem Hintergrund werden Schallpegelmessungen bei Straßenplanungen nicht durchgeführt und haben rechtlich keinerlei Bedeutung, da diese für eine objektive Bewertung nicht geeignet sind. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird für die Dimensionierung und Genehmigung von Lärmschutzanlagen ein einheitliches Berechnungsverfahren angewendet, das für die ganze Bundesrepublik Deutschland an klassifizierten Straßen gilt und mit bundesweit anerkannten, zertifizierten Rechenprogrammen durchgeführt wird.
Wir haben erfahren, dass in der Nachbargemeinde Gilching eine Messung durchgeführt wurde, die die Ergebnisse unseres Berechnungsverfahren bestätigen. Messergebnisse und Berechnungsergebnisse waren nahezu gleich.
Wir bitten um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund unsererseits keine andere Beurteilung der Situation erfolgen kann und die Autobahn GmbH, die im Auftrag des Bundes handelt, an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir – die bay. Autobahndirektion Südbayern – seit dem 01.01.2021 in die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern übergegangen sind.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Südbayern
Seidlstraße 7 – 11, 80335 München