16.06.2023, 19:24
Es wurde angegeben, dass die Angaben allein die persönliche Meinung des Verfassers sind, die sich dieser durch seine berufliche Tätigkeit erworben hat.
Neuer Petitionstext:
Alle Angaben in dieser Petition geben allein die Meinung des Autors wieder. Der Autor versichert an Eides statt, dass diese Meinung das Ergebnis jahrelanger Berufserfahrung ist, und er im Besitz zahlreicher Belege ist, mit denen die Richtigkeit der Angaben bestätigt wird. Die können bei Bedarf bei hpkmannheim@gmail angefordert werden.
Die deutschen Regierungen haben seit 1982 durch die mangelhafte Anpassung von Werten mitsamt den dazu gehörenden Gesetzen dafür gesorgt, dass sich die wirtschaftliche Grundlage vor allem von kleinen Gewerbetreibenden rapide verschlechterte. Das hat ganz besonders in diesem Jahr zur massenweisen Schließung von Gewerbetrieben geführt. Die können, abhängig von der persönlichen Situation des Betriebinhabers, durch diese Unterlassungen mittlerweile bis zu einem Jahreseinkommen von 65.000,00 Euro entweder überhaupt keine, oder im direkten Vergleich mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur eine allenfalls unzureichende Altersvorsorge bilden. Und werden so zu potentiellen Kandidaten für die Altersarmut.
Beispiel: Während sich der Mindestlohn seit dem Jahr 2000 bis zum 01.10.2022 ausgehend von einem Stundenlohn von 10 DM auf 12,00 Euro erhöhte, was einer prozentualen Steigerung von 140 % entspricht, hat sich die Kleinunternehmerregelung für die Selbständigen vom 01.01.2001 bis zum 01.01.2021 gerade mal um 25,71 % erhöht. Laut Steuerrecht soll das Existenzminimum durch gesetzliche Grundlagen umgesetzt werden, und der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und die Abzugsfähigkeit von Versicherungsfreibeträgen von der Steuer freigestellt sein. Wohlwollend übersehen oder gar völlig vergessen hat man dabei allerdings die Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, denn wie ein Mensch mit Unterhaltspflichten gegenüber 4 oder 6 Angehörigen bei einem Jahreshöchstbetrag der Kleinunternehmerregelung von 22.000,00 Euro vor Steuern noch seine Familie ordentlich ernähren und auch noch eine Altersvorsorge bilden soll. lässt sich nicht nachvollziehen.
Ein Mensch, der nichts arbeitet, bekommt im Jahr 2023 monatlich staatliche Leistungen von etwa 2.000,00 Euro. Das sind dann 24.000 Euro pro Jahr. Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern 0,00 Euro.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2