Region: Ostfildern
Bauen

Rahmenbedingungen für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft „In den Holzwiesen“ in Ostfildern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Heinz Eininger, Oberbürgermeister Christof Bolay

595 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

595 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

13.01.2017, 21:05

In der Beschreibung wurde Punkt 1.) umformuliert, damit klarer wird, dass die Einhaltung eines Mindestabstands von 2m zum Fuß- und Radweg bei diesem Punkt im Vordergrund steht und dies nur möglich ist, wenn der Bauumfang von 2 auf 1 Gebäude reduziert wird.


Neuer Petitionstext: Die Planungen des Landkreises Esslingen sehen aktuell die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft bestehend aus 2 Gebäuden in 2-geschossiger Bauweise zur Unterbringung von 104 Personen auf der Obstwiese neben dem Holzheizkraftwerk „In den Holzwiesen“ im Stadtteil Scharnhauser Park in Ostfildern vor.
Diese Wiese umfasst eine Fläche von ca. 1600 qm. Aufgrund von Einschränkungen, die sich im noch laufenden Bebauungsplanänderungsverfahren ergeben haben, ergibt sich jedoch eine Reduzierung der nutzbaren Fläche um ca. 20%.
Grund hierfür ist vor allem die Nähe der Fläche zu einem Flüssiggastanklager auf dem Gelände des Holzheizkraftwerkes, welches aus Sicherheitsgründen im Falle eines Störfalls die Einrichtung eines 8,30 m breiten Sicherheitsstreifens ohne Bebauung erforderlich macht.
Dies wiederum führt zu einer Bebauung mit keinerlei Abstand zum belebten öffentlichen Fuß- und Radweg, der westlich entlang der Obstwiese verläuft. Eine Einfriedung mit einer Hecke oder eine Umzäunung des Geländes wäre so z.B. nicht möglich.
Wir fordern für das geplante Bauvorhaben folgende Rahmenbedingungen:
1.) Reduzierung des Bauumfangs von 2 auf 1 Gebäude mit max. 2 Stockwerken und Einhaltung eines Mindestabstands von 2 m zwischen Gebäude und westlich verlaufendem Fuß- und Radweg
Radweg und daraus resultierend Reduzierung des Bauumfangs von 2 auf 1 Gebäude mit max. 2 Stockwerken
2.) Einfriedung des Bauvorhabens mit einer Hecke wie bei den benachbarten Kleingartenanlagen
3.) Befristung der Nutzungsdauer auf zunächst 5 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre, falls die Unterkunft dann noch benötigt wird
4.) Belegung der Unterkunft ausschließlich mit Familien mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit



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