20.06.2017, 10:38
Sehr geehrte Unterstützer,
erfreuliche Nachricht für alle befürworter des Fachmarktzentrums Rohrbach.
Gericht entscheidet pro Modepark
Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau als unzulässig abgelehnt
hier der Presetext aus Pfalz-Echo:
Rohrbach / Neustadt. In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt wird die Entscheidung gegen den Antrag der Stadt Landau publik gemacht: "Die Stadt Landau hat mit ihrem vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 zum Umbau des Fachmarktzentrums in Rohrbach keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Antrag der Stadt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016, mit der dem beigeladenen Bauherrn der Umbau, die Erweiterung und die Neuordnung der Stellplätze des schon seit mehr als 50 Jahren bestehenden Fachmarktcenters in Rohrbach genehmigt wurde, mit Beschluss vom 14. Juni 2017 als unzulässig abgelehnt.
Nachdem mit der Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 zunächst die Herstellung einer Gesamtverkaufsfläche von insgesamt 9.450 qm zugelassen worden war, von der 6.187 qm auf den Modepark Röther (sog. Mieter 1) entfielen, erteilte das Bauamt des Landkreises Südliche Weinstraße aufgrund eines entsprechenden Tekturantrags der Bauherrin vom März 2017 am 26. April 2017 eine Änderungsbaugenehmigung zur „Verkleinerung der Verkaufsfläche (Mieter 1) auf dem Flurstück 529/25 in Rohrbach, Hauptstraße 93“. Danach ist jetzt eine geringere Gesamtverkaufsfläche von 8.481,33 qm genehmigt; auf den Modepark Röther entfallen davon 5.022,91 qm. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen wird mit 566 (statt zuvor 637) angegeben. Der in den am 1. Dezember 2016 genehmigten Plänen noch enthaltene südwestliche Erweiterungsbau mit ca. 1000 qm Verkaufsfläche ist zugunsten einer Grünfläche entfallen. Diese Maße entsprechen weitgehend dem, was bereits in einem Bauvorbescheid an die Bauherrin vom 26. Januar 2016, gegen den die Stadt Landau im Februar 2017 noch nachträglich Widerspruch erhoben hat, für bauplanungsrechtlich zulässig erklärt worden war. Die Änderungsbaugenehmigung nimmt, soweit in ihr keine Neuregelungen getroffen wurden, auf die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 und deren Nebenbestimmungen Bezug. Die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin erhoben gegen diese Änderungsbaugenehmigung, die auch der Antragstellerin zugestellt wurde, rechtzeitig Widerspruch.
Im vorliegenden Verfahren hielten sie ausdrücklich den schon zu Verfahrensbeginn angekündigten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die ursprüngliche Genehmigung vom 1. Dezember 2016 aufrecht, behielten sich aber vor, gegen die Änderungsbaugenehmigung ein eigenes Eilverfahren anzustrengen.
Das Gericht befand, dass für eine Entscheidung über den unveränderten Antrag kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehe, weil die Genehmigung vom 1. Dezember 2016 in ihrer damaligen Form, gegen die sich der Widerspruch vom Dezember 2016 allein richtet, nicht mehr existiere. Die Änderungsbaugenehmigung trete auch nicht vollumfänglich an deren Stelle, sondern modifiziere sie. Die bauaufsichtliche Zulassung des von der Antragstellerin beanstandeten Bauvorhabens sei demnach nun durch die Baugenehmigung vom 1. Dezember 2016 in der Fassung der Änderungsgenehmigung vom 26. April 2017 erfolgt. Da die Antragstellerin ihren Antrag jedoch nicht geändert bzw. erweitert habe, sei dem Gericht im vorliegenden Verfahren die Beurteilung der aufgeworfenen Sachfragen, insbesondere der geltend gemachten Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch, verwehrt.
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14. Juni 2017 – 5 L 183/17.NW -
06.05.2017, 13:37
Sehr geehrte Unterstützerinnen / Unterstützer,
nach langen, vielfachen Versuchen ist es endlich gelungen mit OB Hirsch einen Termin zur Übergabe der Petition zu vereinbaren.
Freitag, der 19. Mai um 11:00 Uhr
An diesem Termin werden wird die Resolution des Verbandsgemeinderates Herxheim sowie die fast 3000 Unterschriften dieser Online-Petition an OB Thomas Hirsch, mit der Bitte die Klage zurück zu ziehen, übergeben.
Um das gesamte Event möglichst Medienwirksam zu gestalten wäre es toll, wenn viele Bürger, durch ihre Anwesenheit, die Übergabe und somit den Protest gegen die rechtlichen Schritte der Stadt Landau stützen.
Alle Unterstützer, die sich zu dieser ungünstigen Zeit freimachen können, treffen sich um 10:30 Uhr auf dem Marktplatz Landau vor dem Rathaus.
Ein Vertreter der Rheinpfalz wird auch vor Ort sein.
Mit der Hoffnung auf viele Teilnehmer,
Ulrich Becker
06.05.2017, 13:36
Sehr geehrte Unterstützerinnen / Unterstützer,
nach langen, vielfachen Versuchen ist es endlich gelungen mit OB Hirsch einen Termin zur Übergabe der Petition zu vereinbaren.
Freitag, der 19. Mai um 11:00 Uhr
An diesem Termin werden wird die Resolution des Verbandsgemeinderates Herxheim sowie die fast 3000 Unterschriften dieser Online-Petition an OB Thomas Hirsch, mit der Bitte die Klage zurück zu ziehen, übergeben.
Um das gesamte Event möglichst Medienwirksam zu gestalten wäre es toll, wenn viele Bürger, durch ihre Anwesenheit, die Übergabe und somit den Protest gegen die rechtlichen Schritte der Stadt Landau stützen.
Alle Unterstützer, die sich zu dieser ungünstigen Zeit freimachen können, treffen sich um 10:30 Uhr auf dem Marktplatz Landau vor dem Rathaus.
Ein Vertreter der Rheinpfalz wird auch vor Ort sein.
Mit der Hoffnung auf viele Teilnehmer,
Ulrich Becker
27.03.2017, 08:15
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Kreistag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 4 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/pro-fuer-das-fachmarkt-zentrum-rohrbach
13.03.2017, 12:08
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Stadtrat eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/pro-fuer-das-fachmarkt-zentrum-rohrbach
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete, schriftliche Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich zu 100% aus Spenden.
08.03.2017, 07:00
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Kreistag eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/pro-fuer-das-fachmarkt-zentrum-rohrbach
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete, schriftliche Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
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06.03.2017, 10:16
Flugblattverteilung und Online-.Petition
02.03.2017, 17:09
Pfalz-Express 1. März 2017:
Rohrbach: Hunderte Menschen haben am Mittwoch ein Statement für das geplante Fachmarktzentrum abgegeben.
Auf dem Parkplatz des ehemaligen Einkaufszentrums trafen sich Bürger und Kommunalpolitiker. Herxheims Verbandsbürgermeisterin Hedi Braun, Rohrbachs Bürgermeister Peter Feser, Torsten Blank, SÜW-Landratskandidat der SPD, und Marcus Ehrgott (CDU), Erster Kreisbeigeordneter der Südlichen Weinstraße – sie alle sind Befürworter für die Neuausrichtung des Zentrums. Nicht gut weg kam bei der Versammlung der Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Die Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU) und Thomas Hitschler (SPD) sowie der Landtagsabgeordnete Alexander Schweitzer (SPD) waren zwar nicht vor Ort, ließen aber ausrichten, man unterstütze das Vorhaben.
Die Stadt Landau indes will gerichtlich gegen das Fachmarktzentrum vorgehen, die Stadt Kandel hat offiziellen Widerspruch eingelegt.
Die Rohrbacher und auch die Steinweilerer sind da ganz anderer Meinung und fordern wieder eine Einkaufsmöglichkeit zwischen Kandel und Landau. Dafür lagen Unterschriftenlisten aus, die eifrig genutzt wurden. Auch online gibt es eine Pro-Fachmarkt-Petition.
Zur Untermauerung ihrer Forderung versammelten sich die Bürger vor dem großen Bauschild am Kreisel zu einem Foto. Die Straße war während der Veranstaltung kurzfristig gesperrt.
Ein ausführlicher Bericht folgt am Donnerstag hier im Pfalz-Express. (cli)
02.03.2017, 17:06
Übergeben von Torten Blank bei der Foto-Aktion in Rohrbach.