Außenpolitik

Plan für Waffenstillstand und Frieden in Palästina

Petition richtet sich an
Bundeskanzler Olaf Scholz

428 Unterschriften

Sammlung beendet

428 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

08.11.2023, 23:34

Ich habe den Petitionstext überarbeitet, um missverständliche oder möglicherweise verletzende Formulierungen auszuschließen und die Inhalte klarer darzulegen.
Ich habe die Begründung der Petition genauer gefasst, um ihre Vorteile und neuen Gesichtspunkte herauszustellen.


Neuer Petitionstext:

Die Bundesrepublik Deutschland soll sich bei den Konfliktparteien und den UN für die Forderung nach und die Umsetzung von folgenden Punkten für eineeinen Frieden in Palästina einsetzen:

  1. Die am 7. Oktober verschleppten Geiseln kommen frei
  2. im Gegenzug garantiert Israel die Beendigung des Gaza-Krieges
  3. nach Einigung zu 1. und 2. befehlen Israel und die Hamas die sofortige Feuerpause (Waffenstillstand) und erklären den gegenseitigen Gewaltverzicht
  4. die UN kontrollieren den Waffenstillstand und koordinieren die humanitäre Hilfe für die notleidende Zivilbevölkerung
  5. die in Frieden leben wollenden Bewohner des Gazas bekräftigen den Friedenswunsch und distanzieren sich von den militanten Kräften im Gaza
  6. die Arabische Liga entmachtet die militanten Kräfte im Gaza
  7. die Befreiung Gazas von militanten Kräften wird durch Ägypten und Israel kooperativ kontrolliert und von den UN beobachtet
  8. im Gegenzug distanziert sich Israel von den militanten Kräften (Siedlern) im eigenen Land
  9. die Zweitstaaten-Regelung wird von allen Parteien als Lösung angenommen und die rasche Umsetzung durch eine neue UN-Resolution garantiert
  10. die Existenzen Israels und eines palästinensischen Staates werden gegenseitig anerkannt und garantiert – auch von allen arabischen Staaten inkl. Iran und Libanon
  11. es erfolgt eine Ablehnung terroristischer und religiös-fanatischer Gruppierungen als Parteien bei freien Wahlen in beiden Ländern – hierüber wacht die UN
  12. die Formen und Inhalte möglicher zukünftiger Kooperationen zwischen den beiden souveränen Staaten bestimmen diese selbst.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 60 (55 in Deutschland)


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