09.08.2023, 05:58
Für einen Bürgerantrag nach BayGO Art. 18b sind Unterschriften von mindestens 1 Prozent der Gemeindeeinwohner erforderlich. Stand 01.01.2023 hatte Neumarkt eine Gesamteinwohnerzahl (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) von 43.001. Damit waren Stand 01.01.2023 mindestens 431 Unterschriften für einen Bürgerantrag notwendig.
Für den Erfolg der Petition ist es sinnvoll, auf diese Mindestanzahl noch einen Aufschlag zur Sicherheit vorzusehen. Deshalb wird die oben beschriebene Petition eingereicht, sobald 450 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. gesammelt sind.