Region: Bayern
Gesundheit

Pflegekammer für Bayern JETZT!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag, StM Melanie Huml

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.08.2015, 15:19

Stellungnahme der BAY.ARGE zum Konzept einer Interessensvertretung Pflege und
Einladung zur Gründungskonferenz Ihr Schreiben vom 09.07.2015

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
an erster Stelle möchten wir Ihnen unsere herzlichsten Glückwünsche zur Geburt Ihres Sohnes aussprechen, Ihnen und Ihrer Familie auf diesem Wege alles Gute.
Für Ihre Einladung an der Gründungskonferenz für eine Interessensvertretung der Pflege
in Bayern mitzuwirken, möchten wir uns vielmals bedanken.
Ihr Anliegen, durch eine Interessensvertretung die Berufsgruppe Pflege zu stärken und in den Fokus zu rücken, begrüßen wir sehr. Gleichwohl können wir dem von Ihnen präferierten Modell„Pflegering“, wenn auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts
geplant, nicht zustimmen und nehmen darum wie folgt Stellung:
Als Hauptkritikpunkt stellt sich die fehlende Legitimation der angedachten Vertretung
dar, da diese nur durch die verpflichtende Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen
zu gewährleisten ist. Damit ist de facto der grundlegenden Forderung der Profession Pflege
nicht entsprochen worden.

Eine Pflichtmitgliedschaft stellt weniger eine Belastung für die Pflegefachkräfte dar, vielmehr
markiert sie die Basis für eine demokratisch legitimierte Selbstverwaltung mit Anspruch auf umfassende Repräsentation. Standesaufsicht oder Aufgaben der Standesförderung etwa, die hoheitliches Handeln voraussetzen, bleiben damit ausgeschlossen.
Selbst die Mitwirkung von Pflegeverbänden, wie im vorgeschlagenen Modell angedacht, kann nicht als basis demokratische Legitimation zur Vertretung des gesamten Berufsstandesgelten, da die Mitgliedschaft hier auf freiwilliger Basis beruht.
Die BAY.ARGE kann im vorgeschlagenen Modell keinen Fortschritt im Bemühen der Bayerischen Staatsregierungerkennen, durch die Stärkung einer beruflichen Interessensvertretung, die pflegerische Gesamtsituation zu verbessern.
Die Informationen aus Ihrem Schreiben vom 09.07.15 und unser gemeinsames Gespräch am 30.06.15 haben die zahlreichen Unklarheiten und,aus unserer Sicht
kritischen Punkte,nicht zufriedenstellend ausräumenund klären können,und lassen insgesamt in maßgeblichen Bereichen zu viele Fragen offen.
Bei der Schaffung einer berufsständischen Vertretung ist die eindeutige Definition ihrer
Mitglieder unbedingte Voraussetzung
1.
Da die Zielgruppe dieser Interessensvertretung die Profession Pflege sein soll, wird diese von dreijährig- und akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften vertreten und repräsentiert. Es besteht keine Notwendigkeit für alle anderen in der beruflichen Pflege Tätigen primär den ordentlicher Mitgliederstatus vorzusehen. Mögliche Lösungen können durch die konstituierende Satzung zu gegebener Zeit gefunden werden.
Kritisch sehen wir die Zusammensetzung der angedachten Gründungskonferenz.
Da augenscheinlich alle Mitglieder des Runden Tisches hierzu geladen wurden, sind hier von vornherein mehrheitlich andere Professionen und Interessensgruppen,
als die Berufsgruppenangehörigen selbst, vertreten.
Aus dieser Gewichtung und Zusammensetzung lässt sich somit nur schwerlich eine substantielle Interessensvertretungfür die beruflich Pflegenden erkennen.
Wie sollen die Interessen der Berufsgruppe innerhalb der Gründungskonferenz, zu der u. a. Trägerverbände und Wirtschaftsverbände geladen sind, gewahrt werden? Welche Rollen spielen die diversen Akteure im Gründungsgremium und welcher Art gestaltet sich das Mitspracherecht?
Aus unserer Sicht wird dem Konstrukt durch die Mitwirkung professionsfremder Verbände, wozu wir auch die Einrichtungsträger zählen, ein Ungleichgewicht quasi „in die Wiege gelegt“.
Die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entspricht zwar der Rechtsform, wie sie auch bei der von uns angestrebten Heilberufekammerüblich ist, allerdings bleibt die Frage nach der Verortung bisher ungeklärt. Ist eine Integration dieser Körperschaft in das Heilberufe- Kammergesetz geplant?
Aus unserer Sicht ließe sich nur so die lang geforderte Augenhöhe mit den anderen Akteuren der Heilberufe garantieren.
Ein Sonderweg für denHeilberuf Pflege macht aus unserer Sicht wenig Sinn.
Damit wird die einmalige Chance verschenkt, der beruflichen Pflege in Bayern
erstmalig eine wirkliche Augenhöhe zuzugestehen und ihr eine gleichwertige Stellung mit anderen Heilberufen zu garantieren. Die bestehenden Herausforderungen fordern neue Wege und Strukturen und machen eine grundlegende Modernisierung der Pflegeberufe notwendig.
Diese verlangt die Anerkennung als selbstverwaltender Heilberuf und folgt damit der wachsenden Verantwortung der Berufsangehörigen bei der professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung.
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