17.09.2021, 14:54
Ich habe mir einen neuen Text überlegt, der mehr Menschen ansprechen soll
Neue Begründung:
Das neue Tabaksteuergesetz 33. § 31 Absatz 4 sieht vor, dass Wasserpfeifentabak abAb dem 01.07.2022 darf der Shishatabak nur noch in 2525g gGrößen verkauft werden. Damit gibt es die gewohnte 200g Dose nicht mehr.
Auszug aus der Gesetzesänderung:
33. § 31 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „zuständige“ gestrichen.
Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Für Wasserpfeifentabak nach § 1 Absatz 2b des Gesetzes sind nur Packungen produziertmit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig.“
Was bedeutet das genau?
Ab dem 01.07.2022 dürfen demnach nur noch Restbestände abverkauft werden. Sobald es diese nicht mehr gibt, sind im Handel sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer nur noch die 25g Packungen erhältlich. Für eine 200g Dose werden demnach 8 x 25g Päckchen benötigt.
Dies hat erhebliche Nachteile für den privaten Konsumenten: obwohl die Preise noch nicht bekannt sind, kann davon ausgegangen werden, dass es erheblich teurer wird.
Insbesondere steht diese Änderung nicht im Sinne des angestrebten Umweltschutzes, da hierdurch vermehrt Plastikmüll entsteht. Dabei sollten doch die Ressourcen unseres Planeten geschont werden. Die Aussage, dass Umweltschutz in diesem Fall zweitrangig sei empfinden wir als Skandalös.
Viele Tabakhersteller werden sich diesen Umschwung auf Dauer nicht leisten können und inmüssen Umlaufdaher gebrachtunter werdenUmständen darf.ihre DiesProduktion solleinstellen vermutlichund daraufdamit abzielen,gehen Arbeitsplätze verloren. Darunter leiden auch die Shisha Bars sowie die Shops, die im schlimmsten Fall schließen müssen. Dadurch können eine Menge Arbeitsplätze verloren gehen.
Die Gesetzesänderung will den illegalen VerkaufTabakhandel vonunterbinden, Wasserpfeifentabak,jedoch hauptsächlichsteigt indieser Shishadadurch barsvielmehr.
Wenn zuihr bekämpfen.200 Leiderg wirdDosen diesbehalten genauwollt das Gegenteil bewirken, da unseriöse Shisha barsunterschreibt und Verbraucherteilt geradediese dann Tabak aus dem Ausland importieren und so am Fiskus vorbeischleusen werden oder gar selbst Zuhause, im Keller oder der Garage ihren eigenen Tabak produzieren werden.Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Begrenzung der Packungsgrößen für Wasserpfeifentabak auf 25 g das Abfallaufkommen massiv erhöhen wird und somit den europäischen und deutschen Umweltzielen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspaktes, einschließlich der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (2018/852) widerspricht.Aus einer Dose WasserpfeifentabakPetition mit einemallen Inhalteuren von einem Kilo werden so 40 Packungen mit einem Inhalt von 25 g entstehen. Der tabak wird dabei zuerst in eine Folie gewickelt und anschließend in eine Kartonage verpackt. Erst dann kann dort die nötige Zollbanderole befestigt werden. Dies hätte wie bereits beschrieben ein erhebliches Mehraufkommen von Verpackungsmüll zufolge, welches auf keinen Fall hinnehmbar ist. Freunden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.546 (1.536 in Deutschland)