05.04.2022, 22:10
Liebe Petent*innen,
wir möchten euch heute ein kleines Update schicken.
Ergebnisse Gleichener Gemeinderats-Sitzung:
Der Gemeinderat Gleichen stimmte einstimmig der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und der vertraglichen Vereinbarung zu. Im Vertrag ist die Breite des Weges (2 Meter oder 2,50 Meter in Abschnitt I und II) ausdrücklich offengeblieben, so dass die Planungsphase beginnt, ohne dass die Verwaltung diesbezüglich eine klare Anweisung bekommt.
Ergebnisse vom anschließenden Info-Abend (mit ca. 70 Gästen):
Im Anschluß der Präsentationen von Gutachter, Planungsbüro und der Bauverwaltung der Stadt Göttingen gab es eine rege Diskussion mit vielen kritischen Nachfragen. Dabei wurde deutlich, dass eine Breite von 2,0 statt 2,50 m im Planungsabschnitt 2 an vielen Stellen zum Erhalt von Grüntunnel-bildenden Strukturen beitragen würde.
Es wird wahrscheinlich eine ökologische Baubegleitung geben, die u. a. darauf achten soll, Bäume nach Möglichkeit zu schonen und nicht zu fällen.
Etliche Beiträge bezogen sich auf die Frage, welche tatsächliche Bedeutung der Gartetalradweg heute und in Zukunft für den Pendlerverkehr hat. Denn der Radweg ist lediglich im Gartetal selbst sehr attraktiv, die Anschlussstrecke an der Reinhäuser Landstraße dagegen extrem unattraktiv und auf voller Länge auch nur 2,0 m breit. Vor allem in der dunklen Jahreszeit wird das Gartetal von Radlerinnen eher gemieden. Der Weg über den Diemardener Kreisel ist (vor allem am Berg mit Pedelecs) viel schneller.
Präsentation des Planfeststellungsverfahrens (PFV):
Bei der Darstellung des Ablaufes eines PFV durch die Verantwortlichen des Landkreises blieb unklar, wer innerhalb der Landkreis-Verwaltung am Ende den Planfeststellungsbeschluss fasst.
Ablauf PFV:
Das PFV beginnt möglicherweise schon Ende des Monats. Dann gibt es eine 2-wöchige Auslegung der Unterlagen. Im Rahmen des PFV können alle, die sich betroffen fühlen, Einwände schriftlich einbringen können (Karenzzeit 4 Wochen, null Toleranz bei Verspätungen). Nach Ablauf dieser Frist setzt sich die Behörde (Landkreisverwaltung, Fachbereich Planen/Bauen) zusammen und prüft die Einwände. Etwa im Spätsommer gibt es einen Erörterungstermin, zu dem alle Einwänder*innen geladen werden. Nach diesem Erörterungstermin gibt der Landkreis Göttingen im Planfeststellungsbeschluss bekannt, wie der Weg genau ausgebaut wird. Alle, die schriftlich Einwände eingebracht haben, können gegen diesen Beschluss klagen. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, d.h. der Bau kann erst beginnen, wenn das Gericht entschieden hat.
Wer kann Einwände und Klagen einreichen:
Betroffen im Sinne der Regelung sind alle, die diesen Weg wie auch immer nutzen, also nicht nur Verbände oder Anlieger. Alle am Abend vorgebrachten Bedenken (Naturschutz, Schonung der Ressourcen, Sicherheit etc.) wären daher als begründete Einwände schriftlich einreichbar.
Wie ihr seht, die Planung schreitet voran und derzeit gibt es noch starke Befürworter auf der politischen Seite für den breiten Ausbau. Wir bitten euch deshalb weiter fleißig Unterschriften zu sammeln.
Auch wir von der BI bleiben natürlich dran. Wir teilen euch rechtzeitig mit, wann das Planfeststellungsverfahren beginnt und wie ihr dann möglichst wirkungsvoll Einwände erheben könnt.
Außerdem laden wir demnächst zu einer Info-Veranstaltung in Diemarden ein. Kommet zuhauf! Den Termin und alle weiteren Infos werden wir euch wieder über diesen Weg mitteilen.
Herzlichen Dank für euer Engagement
BI Gartetal Gleichen und Göttingen