24.03.2022, 23:47
Die Versorgungslage hat sich 2022 weiter verschlechtert.
Neue Begründung:
VERSORGUNGSNOTSTAND IN NIEDERBAYERN ENTGEGENWIRKEN
Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ist in ganz Niederbayern und insbesondere in Passau als Oberzentrum des Regierungsbezirks seit Jahrzehnten katastrophal. In der gesamten Region kommt auf 1,2 Millionen Einwohner*innen trotz 23 Kliniken insgesamt lediglich eine Möglichkeiten,Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung* durchführen zu lassen, nachdem nun auch der zweite durchführende Arzt in Landshut seine Praxis geschlossen hat. Selbst im deutschlandweiten Vergleich schneidet Passau so schlecht ab, dass das Satiremagazin des ZDFs, die heute-show, bereits über die restriktive Abtreibungs-Politik berichtete (www.youtube.com/watch?v=YDNIuaXFGyg).
Der gesetzliche Versorgungsauftrag richtet sich an staatliche Institutionen. Doch weil es am Klinikum der Stadt Passau keine Möglichkeit gibt, Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung durchführen zu lassen, hängt es von einzelnen Praxisärzt*innen ab, diese Lücke zu schließen. Das führte 2020 dazu, dass es zwischen März und November keine*n einzige*n praktizierende*n Arzt*Ärztin in Passau gab und Betroffene Strecken von 120 bis 200 Kilometern auf sich nehmen mussten, um einen Abbruch durchführen zu lassen. Auch derzeit nimmt in Passau nur eine einzige Ärztin ambulant Abbrüche vor. Das stellt bei Weitem keine ausreichende Versorgung für Stadt und Landkreis dar. Die Stadt Passau muss ein Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen am städtischen Klinikum sicherstellen, um dieser massiven Unterversorgung entgegenzuwirken und Ausnahmezustände wie im Jahr 2020 zu verhindern. Dabei kann die Gewährleistung der Versorgung nicht von der individuellen Entscheidung einzelner Ärzt*innen abhängig gemacht werden, sondern muss vielmehr bei der Einstellung von neuem Klinikumspersonal berücksichtigt werden.
SELBSTBESTIMMUNG VON UNGEWOLLT SCHWANGEREN ACHTEN
Eine Politik, die den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen dermaßen erschwert, greift in das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren ein. Sie schafft außerdem soziale Ungerechtigkeit, indem sie den Eingriff noch zeit- und kostenintensiver macht. Mit unserer Petition unterstreichen wir, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zur medizinischen Grundversorgung gehört und ein Grundrecht ist. Die Versorgung muss auch von städtischer Seite unterstützt und gesichert werden. Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Rechte von ungewollt Schwangeren zu achten, statt als negatives Beispiel in ganz Deutschland Schlagzeilen zu machen.
Wir sind das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau, dem 21 Passauer Organisationen, Gruppen und zahlreiche Einzelpersonen angehören, die sich gemeinsam für die Rechte von ungewollt Schwangeren und eine Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung in Niederbayern einsetzen. Wir wollen ein Zeichen setzen für alle Regionen in Deutschland, in denen ungewollt Schwangere immer noch durch politische Entscheidungen in vermeidbare Notsituationen gebracht werden.
Unterstützt uns dabei und steht mit uns gemeinsam für die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung aller ein!
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau: ProChoice Passau | profamilia Passau | Juso HSG | Jusos Passau Stadt | Aktion gegen Bierzelt-Sexismus | Seebrücke | Fridays for Future Passau | Grüne HSG | Grüne Jugend Passau | Grüne Passau Stadt | JuLis Passau | EG Passau | CatCalls of Passau | LGBTQIA Stammtisch | Linke Passau Stadt | LUKS | Fem*powerment | Seminare gegen Wehrlosigkeit | SDS Passau | Pride Aktion Passau | Die Juristinnen* Passau
* Diese Aussage bezieht sich auf Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Die Beratungsregelung besagt, dass die schwangere Person sich drei Tage vor dem Termin zum Schwangerschaftsabbruch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen muss. Ein Schwangerschaftsabbruch nach dieser Regelung darf außerdem nur innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Schwangerschaftsabbruch zwar weiterhin nicht legal, aber straffrei für alle Beteiligten. Am Klinikum Passau werden Schwangerschaftsabbrüche derzeit nur dann durchgeführt, wenn medizinische oder kriminologische Indikationen vorliegen, wenn also Gesundheit oder Leben der schwangeren Person in Gefahr sind, oder wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB). (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
> Dich könnte auch noch diese Petition zur Abschaffung von § 218 im StGB interessieren.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6.408 (2.756 in Passau)