23.06.2018, 17:04
Liebe Unterstützer,
Auf mein Schreiben an das WirtschaftsMin. mdB um Ministererlass eines Baustopps erhielt ich gestern 22.06.18 die Nachricht, dass die Prüfungsfrist von 2 Monaten noch nicht abgelaufen sei. Es kann also noch bis 8.Juli 18 dauern bis eine Entscheidung erfolgt.
Da die Bau- bzw. Bohrarbeiten aber schon begonnen haben, musste ich nun doch fachanwaltlichen Rat eingeholen, mit dem Ergebnis, dass wir sofort eine Normenkontrollklage am VGH Mannheim gegen die Satzung des VBBP einlegen sollten und wg. Dringlichkeit die einstweilige Anordnung des Baustopps gem § 47 VI VwGO.
Die Fachanwältin sieht mehrere Anfechtungsgründe, neben der Abwägungsentscheidung, verkehrsrechtl. Fragen, generell den VBBP als Instrument, Örtliche Bauvorschriften, den kritischen Untergrund Seeton.
Bin dabei sämtliche Anlieger als Antragsteller wg. subjektiver Betroffenheit ins Boot zu holen um die Kosten zu minimieren.
Streitwert wird bei 50.000 € liegen, d.h. Gerichts/Anwaltskosten bei ca. 3.000 € (incl. Einstw.Anordnung).
Wir sind froh um jede Zusage einer Kostenbeteiligung ! Bitte direkt bei mir melden an hschappeler@arcor.de. Vielen Dank im Voraus !
P.S.
Anbei aktuelles Foto vom 20.03.18. Der Riesenbohrer steckt tief in der Erde - runde Stahlhülsen für Betonpfähle gebrochen !
Bei Bohrtiefen von ca. 12 m mit Felsuntergrund kein Wunder !
Insgesamt sollen 123 Betonpfähle (!) gebohrt werden. Wahnsinn !
VG aus ÜB
H. Schappeler