10.05.2018, 18:26
Liebe Unterstützer,
meine Petition wurde gestern persönlich per Posteinwurf im Rathaus übergeben.
Zuvor wurde meine Übergabe in der Fragestunde der GR Sitzung vom 09.05.18 vom OB abgelehnt - mit Verweis auf die Geschäftsordnung § 27 Fragestunde. Hier der Auszug des Schreibens:
Sehr geehrter Herr Schappeler,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Überlingen sieht für die Bürgerfragestunde in § 27 folgende Regelung vor:
§ 27 Fragestunde
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können jeweils in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
(2) Grundsätze für die Fragestunde:
a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung im Monat statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.
b) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.
Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich an der ursprünglich vorgeschlagenen Vorgehensweise festhalte. „Übergaben“ von Dokumenten jeglicher Art sind nicht vorgesehen, da dies nicht Sinn und Zweck einer Fragestunde sein kann. Sie können sich sicher vorstellen, dass diese bewusste und durchdachte Regelung auch dazu dient, pressewirksame Dokumentenübergaben (insbesondere im Zuge des Kommunalwahlkampfes) in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu vermeiden.
Ich gehe davon aus, sofern Sie die Online-Petition nicht in der morgigen Bürgersprechstunde (16.30 h in meinem Dienstzimmer) übergeben möchten, dass Sie diese dann als Briefeinwurf übergeben. Den Eingang werden wir selbstverständlich schriftlich betätigen.
Vielen Dank, dass Sie die von mit beschriebene Vorgehensweise so akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Zeitler
Oberbürgermeister
Den Vorschlag des OB in der Bürgersprechstunde am 07.05.18 die Übergabe zu machen, habe ich dagegen abgelehnt, da Adressat auch die Stadträte sind.
Einreichung einer weiteren Online Petition beim Landtag BW - Petitionsausschuss ist bereits erfolgt und am 09.05.18 schriftlich bestätigt worden.
Es bleibt also weiterhin bei dem Begehren auf höchster Ebene !
VG H. Schappeler