12.03.2021, 14:44
Liebe Freundinnen und Freunde der Feudenheimer Au,
Im April soll mit dem Bau des Panoramasteges begonnen werden. Dies bedeutet daß Bäume gefällt werden müssen und Büsche beseitigt werden müssen. Eigenartigerweise gilt die Baumschutzordnung nicht für das Landschaftsschutzgebiet. Dennoch ist die Baumfällung nur möglich, wenn die untere Naturschutzbehörde eine Sondergehmigung gibt. ( Siehe Anlage ) Voraussetzung dafür ist, daß ein Gutachten vorliegt, daß keine Vögel in den zu fällenden Bäumen brüten.
Sollte jemand von Ihnen sehen, daß die Bäume gefällt werden, sollten Sie sofort nach der Sondergenehmigung fragen. Wenn Sie sie nicht zu sehen bekommen, sollten Sie die Polizei benachrichtigen, damit diese die Baumfällung beendet.
Es wäre auch gut, wenn Sie andere Au-Freunde anrufen, damit diese - wenn möglich - auch zum Hochgestade kommen.
Die Bürgerinitiativen Lebenswertes Feudenheim, Gestaltet Spinelli, Konversion statt BUGA