Landwirtschaft

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

Petition richtet sich an
Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.02.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

06.09.2020, 13:02

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Liebe Unterstützer zum Erhalt des dörflich/ ländlichen Charakters mit all seinen typischen Geräuschen und Gerüchen!

Wir haben schon 6.300 Unterschriften, das ist toll! Doch leider ist es bis zu den notwendigen 50.000😳 Unterzeichnern noch ein weiter weg!

Derzeit stagniert die Petition etwas und so brauchen wir eure Mithilfe!

Wenn jeder von euch nur 10 weitere Unterschriften aus Bekanntenkreis und Nachbarschaft sammeln würde, hätten wir es schon geschafft!!!

Über die Funktion der Unterschriftenliste, kann man leicht eine Liste mit je 10 Unterschriftsfeldern ausdrucken und als Foto dort auch wieder hochladen und registrieren.

Ein Versenden des Online-Links per SMS oder What’s App geht natürlich auch!

Also, zusammen schaffen wir das!!!

Denn ich bin überzeugt, dass die meisten der ländlich/ dörflichen Bewohner ihr Landleben und Dorfleben so lieben wie es seit jeher war!

Danke an alle die bereits kräftig teilen und verbreiten und auch schon bereits Listen hochgeladen oder zu mir geschickt haben!!!

Lasst uns unser ländliches Idyll mit Nutztierhaltung bewahren-auch in den alten Ortskernen!

Eure Silvia Stengel




27.08.2020, 19:08

Genauere Formulierung des verabschiedeten Gesetzes in Frankreich zum Schutz des „sinnlichen Erbes“.
Sowie Satzstellung


Neuer Petitionstext: Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht!
Die Französische Nationalversammlung dort haben hat zum 30.01.2020 das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt.
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres kulturellen „kulturellen Erbes“ oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!


Neue Begründung: Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, für welche sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen).
-Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren würde.-
Wieder kein Präzendenzurteil...
Präzedenzfall!
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen „Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten.
Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen.
Zudem würde die Existenz von innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum Glück noch die Ortskerne prägen.-Doch wie lange noch?!
Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann?
Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?!?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.929 (5.841 in Deutschland)


27.08.2020, 19:02

Genauere Formulierung des verabschiedeten Gesetzes in Frankreich zum Schutz des „sinnlichen Erbes“


Neuer Petitionstext: Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht!
Tiergeräusche von Nutztieren sowie Die Nationalversammlung dort haben zum 30.01.2020 das Läuten „sinnliche Erbe der Kirchenglocken zur Zeitangabe sind in Frankreich seit Neuestem als „Kulturelles Erbe“ geschützt!
Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt.
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres kulturellen Erbes geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.928 (5.840 in Deutschland)




22.08.2020, 14:39

Korrektur Satzstellung, Rechtschreibung-nichts inhaltliches


Neuer Petitionstext: Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht!
Tiergeräusche von Nutztieren sowie das Läuten der Kirchenglocken zur Zeitangabe sind in Frankreich seit Neuestem als „Kulturelles Erbe“ geschützt!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetzt Gesetz zum Schutz unseres kulturellen Erbes geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!


Neue Begründung: Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, wozu für welche sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko 3 Jahre das Amtsgericht beschäftigte, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen).
-Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren würde.-
Wieder kein Präzendenzurteil...
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen Kuhglocken „Lärms“, verursacht durch Kuhglocken, beschäftigen mussten.
Dabei ist sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen, den sparen.
Zudem würde die Existenz von innerörtlichen,
landwirtschaftlichen Kleinbetrieben ihre Existenz mit innerörtlichem Standort u.a. sichern gesichert werden und den Charm alter die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum Glück noch die Ortskerne und ländlicher Gebiete weiterhin prägen.
Denn nur
prägen.-Doch wie lange noch?!
Nur
mit klaren Gesetzen rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter und Charm Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann?
Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen dürfen?!?
riechen?!?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.690 (5.608 in Deutschland)


17.08.2020, 14:33

Aktualisierung, da Klage zurück gezogen wurde.


Neue Begründung: Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, wozu sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko bereits seit 3 Jahren Jahre das Amtsgericht beschäftigt, beschäftigte, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen).
-Die Klage wurde im Juni einen Tag vor dem Gutachtertermin zurückgezogen, da der Kläger mittels einer dB-App feststellte, dass die Werte nicht ausreichen und er verlieren würde.-
Wieder kein Präzendenzurteil...
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen Kuhglocken beschäftigen mussten.
Dabei ist die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen, den landwirtschaftlichen Kleinbetrieben ihre Existenz mit innerörtlichem Standort u.a. sichern und den Charm alter Ortskerne und ländlicher Gebiete weiterhin prägen.
Denn nur mit klaren Gesetzen kann der dörfliche Charakter und Charm alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann?
Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen dürfen?!?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.320 (5.243 in Deutschland)


15.08.2020, 12:29

Da die Ortsüblichkeit bundesweit unterschiedlich sein kann, wurden als weiteres Beispiel für Bayern die Kuhglocken aufgeführt, um den Breiten Fächer unseres kulturellen Erbes zu verdeutlichen.


Neuer Petitionstext: Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht!
Tiergeräusche von Nutztieren sowie das Läuten der Kirchenglocken zur Zeitangabe sind in Frankreich seit Neuestem als „Kulturelles Erbe“ geschützt!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetzt zum Schutz dieses unseres kulturellen Erbes geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!


Neue Begründung: Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, wozu sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko bereits seit 3 Jahren das Amtsgericht beschäftigt, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen).
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen Kuhglocken beschäftigen mussten.
Dabei ist die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen, den landwirtschaftlichen Kleinbetrieben ihre Existenz mit innerörtlichem Standort u.a. sichern und den Charm alter Ortskerne und ländlicher Gebiete weiterhin prägen.
Denn nur mit klaren Gesetzen kann der dörfliche Charakter und Charm alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann?
Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen dürfen?!?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.184 (5.107 in Deutschland)


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