Landwirtschaft

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

Petition richtet sich an
Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.02.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

15.08.2020, 12:29

Da die Ortsüblichkeit bundesweit unterschiedlich sein kann, wurden als weiteres Beispiel für Bayern die Kuhglocken aufgeführt, um den Breiten Fächer unseres kulturellen Erbes zu verdeutlichen.


Neuer Petitionstext: Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht!
Tiergeräusche von Nutztieren sowie das Läuten der Kirchenglocken zur Zeitangabe sind in Frankreich seit Neuestem als „Kulturelles Erbe“ geschützt!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetzt zum Schutz dieses unseres kulturellen Erbes geben!
Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf!


Neue Begründung: Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden.
Und so müssen sich unsere Amtsgerichte, Landesgerichte und sogar Oberlandesgerichte mit Dingen befassen, wozu sie eigentlich gar keine Zeit haben dürften.
So auch im noch landwirtschaftlich geprägten Ortskern von Hofheim-Marxheim (Mischgebiet) vor den Toren Frankfurt a.M.- wo unser Hahn Flecko bereits seit 3 Jahren das Amtsgericht beschäftigt, da Nachbarn sich vom Krähen am Tag! gestört fühlen (der Stall bleibt bis 9.00 Uhr geschlossen).
Oder auch in Bayern, wo die Gerichte sich mit dem Streit wegen Kuhglocken beschäftigen mussten.
Dabei ist die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft -weg von der Massentierhaltung- und den Erhalt unseres kulturellen Erbes.
Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung?- Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen, den landwirtschaftlichen Kleinbetrieben ihre Existenz mit innerörtlichem Standort u.a. sichern und den Charm alter Ortskerne und ländlicher Gebiete weiterhin prägen.
Denn nur mit klaren Gesetzen kann der dörfliche Charakter und Charm alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben!
All dies befürworten und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift!
-wenn nicht jetzt, wann dann?
Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen dürfen?!?

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.184 (5.107 in Deutschland)


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