Landwirtschaft

Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

Petition richtet sich an
Kultusministerien der Länder & Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

70.161 Unterstützende 69.202 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.02.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

20.03.2021, 11:42

Liebe Unterstützer/innen,

vielen Dank für schon 30.180 Unterschriften, nun benötigen wir „nur“ noch rund 21.000 Unterschriften, um die Petition einreichen zu können.

Und dafür wird es anscheinend höchste Zeit!

Beim lesen der vielen Kommentare (derzeit schon über 12.000) ist es fast schon erschreckend, wie viele Betroffene es gibt, die Probleme mit ihren Nachbarn haben!😳

Daher möchte ich alle nochmal auf unsere Facebook Gruppe „wenn der Hahn kräht“ aufmerksam machen, wo wir Vergleichsurteile, Rechtsgrundlagen und akute Fälle sammeln und in Rubriken zum Nachlesen sortieren.

www.facebook.com/groups/wennderhahnkraeht/

Mit genügend Wissen zu der rechtlichen Lage, kann man viel besser in die Gespräche mit dem Nachbarn gehen.-die Duldungspflicht von ortsüblichen Geräuschen ist ja bereits im BGB 906 festgeschrieben- nur ist die Ortsüblichkeit nicht definiert und muss immer wieder in langen Verfahren geprüft werden- und da kommen die kuriosesten Urteile raus.

Die Rechtslage in Deutschland ist im Dorf/ Mischgebiet und ländlichen Gebieten aber auch durch die höheren TA-Lärm Werte für Einzelschallereignisse besser als man denkt! -eine Messung lohnt sich😉

Auch gibt es vereinzelt bei den Beschwerdeführern immer noch die veraltete Auffassung von Mittagszeiten, die es nach TA-Lärm so schon Jahrzehnte nicht mehr gibt, außer an Sonn- und Feiertagen.

Hier braucht es für beide Seiten mehr Aufklärung über die Rechtslage, nur so können beide Seiten ggf. vernünftige Kompromisse eingehen.

Ein Schutz als Kulturgut, wie in der Petition gefordert, könnte diese langen Gerichtsverfahren reduzieren, da er die Historie des Ortes / Ortskerns einbezieht und so eine Ortsüblichkeit allein dadurch erklärt, dass die Tierhaltung aus der Tradition heraus in ländlichen Bereichen und Ortskernen (Dorf-/Mischgebieten) schon immer bestand und somit als ortsüblich zu dulden ist.
Dieser Bezug zu der ursprünglichen Nutzung fehlt in der derzeitigen Gesetzgebung.

Die Urbanisierung und das Baumobilisierungsgesetz tun ihr Übriges und dann wundern wir uns, wenn auf einmal keine Ortsüblichkeit mehr besteht und der dörfliche Charakter verloren geht.

Ich hoffe wir können diesen Wandel der Zeit mit dem Blick und Wertschätzung auf die Historie und den Bestand aufhalten!

Bitte teilt daher weiter diese Petition und sammelt auch im Bekanntenkreis Unterschriften!

Flyer und Unterschriftenlisten gibt es hier:

www.huhn-erleben.de/hähne/petition/

GEMEINSAM können wir was bewegen!
#arterhalt #Kulturgut #Landleben #kleinbäuerlichelandwirtschaft #dorfcharakter #ortsüblicheemissionendeslandlebensalskulturelleserbeschützen #sinnes-erbe

Ihre/eure

Silvia Stengel und Team
#wennderhahnkräht


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