Opferschutz als Pflichtaufgabe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

24.07.2014, 12:34

„Mecklenburg-Vorpommern braucht ein dichteres Netz von Hilfseinrichtungen für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt“ so Manfred Dachner, stellvertretender Landesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Diese Menschen haben nach unserer Erfahrung auch so schon oft große Hemmungen, über ihr Erlittenes zu sprechen und deswegen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer diese Kraft aufbringt, für den sollte es auch unproblematisch möglich sein, in einer Hilfseinrichtung Aufnahme und Unterstützung zu finden. Zudem wäre es für die ehrenamtlichen Opferbetreuer des WEISSEN RINGS wichtig, dass jene Hilfseinrichtungen, mit denen sie kooperieren und zu denen sie die Opfer weitervermitteln, auch längerfristig finanziell abgesichert sind. Hilfe für Kriminalitätsopfer ist Aufgabe unserer Gesellschaft und darf nicht abhängig von der jeweiligen Haushaltslage sein.“ so Manfred Dachner.
Pressemitteilung des WEISSEN RING e.V. zu finden unter:
www.weisser-ring.de/internet/landesverbaende/mecklenburg-vorpommern/landesverband-mecklenburg-vorpommern/news/details/article/27452/index.html


07.07.2014, 16:48

Änderung von Satzzeichen
Neuer Petitionstext: Menschen, die in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt werden, brauchen besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft. Wir fordern deshalb einen bedarfsgerechten ZUGANG FÜR ALLE zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierte Gewalt.

Für Hilfesuchende ist ein vertraulicher und unbürokratischer Zugang nötig. Sie brauchen Schutz und Beratung, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrem Herkunftsort, ihrer gesundheitlichen Einschränkung oder ihres Alters.

Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes durch die Landesregierung M-V hat 2011 ergeben, dass „Frauen insbesondere mit eigenen finanziellen Ressourcen, Frauen im ländlichen Raum, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen mit Gewalterfahrungen (darunter Frauen, die Kriegsvergewaltigungen ertragen mussten) und Frauen mit Suchtproblemen […] schwerer zu erreichen“ sind (Vgl. Landtags-Drucksache M-V 5/4368). Darüber hinaus ist keine der Einrichtungen barrierefrei.

Diese Hürden im Zugang zu Hilfe und Recht gilt es abzubauen!

Der Landesregierung M-V wird im Evaluierungsbericht auch empfohlen, „Lösungswege für das Finanzierungsproblem zu sondieren, die den Einrichtungen des Hilfesystems zumindest mittelfristige Planungssicherheit gewährleisten“.

Die Unterzeichnenden rufen die Verantwortlichen dazu auf, Schutz, Beratung, Prävention und die Arbeit mit Gewalttätern im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt langfristig finanziell abzu¬sichern. abzusichern. Dabei sollten Bund, Länder und Kommunen das Problem Hand in Hand gemeinsam lösen. Denn es braucht einen bundesweiten Anspruch auf Schutz und Beratung, der als Pflichtaufgabe rechtlich verankert wird!

Unterstützen Sie unser Anliegen: „Zugang für alle - Recht auf Schutz vor Gewalt!“
Unterzeichnen Sie unsere Petition, die am 25. November 2014 der Gleichstellungs- und Sozialministerin Birgit Hesse und der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider übergeben werden soll!

Nehmen Sie auch an unserer Aktion am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November 2014 in Schwerin teil. Weitere Informationen zum landesweiten Aktionstag finden Sie auf der Homepage des Landesfrauenrates M-V.
www.landesfrauenrat-mv.de/

V.i.S.d.P.: Eva-Maria Mertens, Landesfrauenrat M-V e.V. • Heiligengeisthof 3 • 18055 Rostock

Pressekontakt: Landeskoordinierungsstelle CORA • cora@fhf-rostock.de • Tel: 0381 / 4010229

Erstunterzeichnende:
Landesfrauenrat M-V e.V., LIGA der Wohlfahrtsverbände M-V, Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesfrauengruppe M-V, Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten M-V, Allgemeiner Behindertenverband M-V, Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V, Flüchtlingsrat M-V, bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V, Frauenhauskoordinierung e.V, Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Deutscher Kinderschutzbund M-V, Deutsche Kinderhilfe e.V., Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V.


07.07.2014, 16:45

In der Begründung unserer Petiton "Opferschutz als Pflichtaufgabe" sind einige Forschungsergebnisse zitiert worden, die hier aufgelistet sind:

Studie zur "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" (2011) www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=186150.html

Repräsentative Studie der Europäischen Agentur für Grundrecht (FRA, März 2014), fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten

Kavemann, Barbara; Seith, Corinna (2007): „Es ist ganz wichtig, die Kinder da nicht alleine zu lassen", Unter-stützungsangebote für Kinder als Zeugen und Opfer häuslicher Gewalt. Eine Evaluationsstudie, Arbeitspapier der Landesstiftung Baden-Württemberg, Soziale Verantwortung & Kultur Nr. 3

Repräsentative Studie des BMFSFJ zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutsch-land“ (2004), www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20560.html

Bestandsaufnahme spezialisierter Beratungstellen zu finden unter: www.soffi-f.de/?q=node/100


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