5.368 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
Menschen, die in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt werden, brauchen besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft. Wir fordern deshalb einen bedarfsgerechten ZUGANG FÜR ALLE zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierte Gewalt.
Für Hilfesuchende ist ein vertraulicher und unbürokratischer Zugang nötig. Sie brauchen Schutz und Beratung, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrem Herkunftsort, ihrer gesundheitlichen Einschränkung oder ihres Alters.
Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes durch die Landesregierung M-V hat 2011 ergeben, dass „Frauen insbesondere mit eigenen finanziellen Ressourcen, Frauen im ländlichen Raum, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen mit Gewalterfahrungen (darunter Frauen, die Kriegsvergewaltigungen ertragen mussten) und Frauen mit Suchtproblemen […] schwerer zu erreichen“ sind (Vgl. Landtags-Drucksache M-V 5/4368). Darüber hinaus ist keine der Einrichtungen barrierefrei.
Diese Hürden im Zugang zu Hilfe und Recht gilt es abzubauen!
Der Landesregierung M-V wird im Evaluierungsbericht auch empfohlen, „Lösungswege für das Finanzierungsproblem zu sondieren, die den Einrichtungen des Hilfesystems zumindest mittelfristige Planungssicherheit gewährleisten“.
Die Unterzeichnenden rufen die Verantwortlichen dazu auf, Schutz, Beratung, Prävention und die Arbeit mit Gewalttätern im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt langfristig finanziell abzusichern. Dabei sollten Bund, Länder und Kommunen das Problem Hand in Hand gemeinsam lösen. Denn es braucht einen bundesweiten Anspruch auf Schutz und Beratung, der als Pflichtaufgabe rechtlich verankert wird!
Unterstützen Sie unser Anliegen: „Zugang für alle - Recht auf Schutz vor Gewalt!“ Unterzeichnen Sie unsere Petition, die am 25. November 2014 der Gleichstellungs- und Sozialministerin Birgit Hesse und der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider übergeben werden soll!
Nehmen Sie auch an unserer Aktion am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November 2014 in Schwerin teil. Treffpunkt ist um 10:15 Uhr vor dem Schweriner Hauptbahnhof. Von dort aus geht es mit einem Demonstrationszug bis zum Schloß. Weitere Informationen zum landesweiten Aktionstag finden Sie auf der Homepage des Landesfrauenrates M-V. https://www.landesfrauenrat-mv.de/
V.i.S.d.P.: Eva-Maria Mertens, Landesfrauenrat M-V e.V. • Heiligengeisthof 3 • 18055 Rostock
Pressekontakt: Landeskoordinierungsstelle CORA • cora@fhf-rostock.de • Tel: 0381 / 4010229
Erstunterzeichnende: Landesfrauenrat M-V e.V., LIGA der Wohlfahrtsverbände M-V, Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesfrauengruppe M-V, Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten M-V, Allgemeiner Behindertenverband M-V, Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V, Flüchtlingsrat M-V, bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V, Frauenhauskoordinierung e.V, Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Deutscher Kinderschutzbund M-V, Deutsche Kinderhilfe e.V., Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V.
Begründung
Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die bestehenden Versorgungslücken für Betroffene, sowie die Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt abzusichern. Gewalt ist keine Privatsache. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, das auch zu Hause gilt.
Von Gewalt Betroffene sind nicht alle gleich, ihre Lebenslagen, ihre rechtliche Situation, ihr Einkommen, ihr Gesundheitszustand, ihre sexuelle Orientierung etc. sind unterschiedlich. Betroffene haben deshalb verschiedene Beratungs- und Unterstützungsbedarfe, denen das Beratungs- und Hilfenetz gerecht werden muss und will.
Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind besonders häufig von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen. So erfahren fast 50% der Frauen mit Behinderung sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter.
Nach Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat geeignete Maßnahmen treffen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. 22% erlebten Gewalt innerhalb der Partnerschaft. Bezüglich der Häufigkeit sexualisierter und psychischer Gewalt liegt Deutschland leicht über dem EU-Durchschnitt.
40,8% der Frauen, die im Jahr 2012 getötet wurden, wurden laut BKA durch den eigenen (Ehe-)Partner oder ehemaligen (Ehe-)Partner getötet. Gemäß Innenministerium M-V kam es im Jahr 2011 zu acht Tötungen an Frauen durch (Ex-)Partner und zu zehn Tötungen durch (Ex-)Partner im Jahr 2012.
In ca. 60% der gewaltbelasteten Paarbeziehungen leben auch Kinder und Jugendliche im Haushalt. Eine Umfrage mit Kindern zeigte, dass 92% der Kinder diese Gewalttaten mit angesehen haben; 77% haben direkt Gewalt erfahren. Bezüglich der Betroffenheit von sexualisierter Gewalt gehen Dunkelfeldstudien davon aus, dass jedes 3.-4. Mädchen sowie jeder 9.-12. Junge bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sexuelle Übergriffe erlebt.
Für Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden, sind die Hürden, sich Hilfe zu suchen, hoch. Es entspricht, gesellschaftlich betrachtet, nicht der männlichen Rolle geschlagen zu werden. Nur wenige männliche Opfer wenden sich an das Hilfenetz in M-V, sie werden dort aber beraten und begleitet. Leider liegen repräsentative Studien über Männer als Opfer dieser Gewaltarten für Deutschland bislang nicht vor.
Ebenso ist häusliche und sexualisierte Gewalt im Leben von Lesben, Schwulen und Transgender ein großes Tabuthema.
Auch Menschenhandel ist in M-V ein Problem. Betroffene werden mittels Täuschung, Drohungen und Gewaltanwendung angeworben und zu sexuellen Dienstleitungen gezwungen. Das Dunkelfeld ist groß. Dies ergab auch der Fachtag „Prostitution“ des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V am 9. April 2014 in Güstrow.
Die Gewaltausübenden müssen jedoch kaum Konsequenzen fürchten. Selten kommen diese Taten zu einer Anzeige oder werden als Verletzungsursache erkannt. Die meisten Betroffenen schweigen aus Scham und Angst. Sie erleiden Drohungen, Beleidigungen, werden eingeschüchtert und kontrolliert, vergewaltigt, sexuell genötigt oder geschlagen.
Das Hilfenetz in M-V bietet bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Schutz und Beratung, leistet Prävention und Öffentlichkeitsarbeit und bietet auch Beratung für Gewaltausübende an. Jährlich finden knapp 4.000 Erwachsene (überwiegend Frauen) im Hilfenetz in M-V Unterstützung. Durchschnittlich 3.000 Mädchen und Jungen werden jährlich als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Hilfenetz in M-V bekannt. Mit über 200 gewalttätigen Personen werden jährlich in M-V Beratungen durchgeführt, um die Gewaltausübung zu beenden.
Gewalt in Paarbeziehungen und sexualisierte Gewalt sind sicherheits- und gesundheitsrelevant! Für die Leistungen des Beratungs- und Hilfenetzes existiert jedoch kein Rechtsanspruch auf Finanzierung. Sie sind seit über 20 Jahren als „Projekte“ eingestuft, deren finanzielle Unterstützung jederzeit eingestellt werden kann. Sie sind aufgrund von Sparmaßnahmen öffentlicher Haushalte permanent von Kürzungen bedroht. Viele Einrichtungen arbeiten am Limit und kämpfen jährlich ums Überleben.
Sie können auch direkt etwas tun, wenn Sie mit dem Thema in Berührung kommen: Sollten Sie selbst betroffen sein, so zeigen Sie Mut und holen sich die notwendige Unterstützung. Sie können sich kostenfrei und anonym an die Hilfseinrichtungen wenden. Das Hilfenetz in M-V richtet sich nicht nur an betroffene Frauen, Männer und Kinder, sondern genauso an Menschen aus deren persönlichen Umfeld. Frei leben ohne Gewalt ist ein Grund- und Menschenrecht!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.07.2014
Petition endet:
06.01.2015
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie:
Neuigkeiten
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Der Petition wurde nicht entsprochen
am 06.05.2016Im Schreiben vom 22.04.2016 lehnt der Vorsitzende des Petitionsausschusses M-V, Manfred Dachner das Anliegen des Landesfrauenrates M-V für eine verbindliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes M-V ab. Nach mehr als einjähriger und intensiver Befassung mit der Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung wird nun dem zentralen Anliegen nicht entsprochen.
Der Landtag M-V hat Inhalte der Petition nun an die Regierung überwiesen, damit diese in Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezogen wird. Des Weiteren wird auf eventuelle Aktivitäten auf Bundesebene verwiesen.
Faktisch wurde damit das Anliegen, den bedarfsgerechten Zugang zu Hilfe und Beratung für alle Betroffenen sichern, von der Regierung ignoriert. Auch im... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 16.02.2016Kommen Sie doch auch zu der Aktion „Schwere Wege leicht machen“... am Montag, den 22.02.2016 von 12 bis 13 Uhr in Schwerin am Pfaffenteich!
Denn am Montag, de 22.2.2016 empfängt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Unterstützerinnen/Unterstützern und lokalen Bündnispartnerinnen/-partnern eine Aktionsgruppe der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) am Schweriner Pfaffenteich.
In einem auffällig gestalteten Reisebus fährt die Aktionsgruppe mit dem Motto 40 Jahre Autonome Frauenhäuser in Bewegung – Gewalt gegen Frauen beenden! Frauenhausfinanzierung jetzt sichern! von Bundesland zu Bundesland.
Sie startet am 19.02.2016... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 03.12.2015Ein immens großes Dunkelfeld im Bereich Häusliche Gewalt und Sexualdelikte ist durch die erste Dunkelfeldstudie der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Dezember 2015 belegt!
Das Ergebnis: 98,4 Prozent aller Fälle von Häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt und 98,9 Prozent aller Sexualstraftaten werden nicht bei der Polizei angezeigt!
Mit einer Teilnahmequote von 40,4 Prozent der insgesamt 8.151 per Zufallsstichprobe ausgewählten und befragten Bürgerinnen und Bürger (= Rücklauf von 3.170 Fragebögen) war die Befragung auswertbar. Die Statistik gilt als repräsentativ für die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns.
Wir hoffen sehr, dass dieses besorgniserregende Ergebnis und die Erkenntnisse der Dunkelfeldstudie endlich zum Anlass... weiter
Debatte
Die Einrichtungen der Anti-Gewalt-Arbeit wollen Betroffenen Schutz und Sicherheit bieten, leben aber selbst in ständiger finanzieller Unsicherheit. Das ist doch schizophren.
Tatsächlich kann ich diese Petition soooo nicht unterzeichen, da sowohl Frauen und Kinder als auch MÄNNER von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt betroffen sein können. Es ist daher irreführend, wenn es HIER nur um die Frauen und Kinder gehen soll, denn so stellt sich die Petition für mich dar. Grundsätzlich stimme ich zu, dass Opferschutz eine Pflichtaufgabe werden muss, doch bitte, für ALLE! Siehe auch "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland"