Im Schreiben vom 22.04.2016 lehnt der Vorsitzende des Petitionsausschusses M-V, Manfred Dachner das Anliegen des Landesfrauenrates M-V für eine verbindliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes M-V ab. Nach mehr als einjähriger und intensiver Befassung mit der Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung wird nun dem zentralen Anliegen nicht entsprochen.
Der Landtag M-V hat Inhalte der Petition nun an die Regierung überwiesen, damit diese in Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezogen wird. Des Weiteren wird auf eventuelle Aktivitäten auf Bundesebene verwiesen.
Faktisch wurde damit das Anliegen, den bedarfsgerechten Zugang zu Hilfe und Beratung für alle Betroffenen sichern, von der Regierung ignoriert. Auch im aktuellen Landeshaushalt 2016/2017 sowie im 3. Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt wurden die Mehrbedarfe mit keinem Cent berücksichtigt.
An dieser Stelle bedanken wir uns jedoch auch ganz herzlich für Ihre und Eure wertvolle und beharrliche Unterstützung. Danke an die vielen Unterzeichnenden und an alle, die sich weiter gegen häusliche und sexualisierte Gewalt einsetzen.
Wir wissen, dass diese Entscheidung über unsere Petition nicht das Ende unserer Forderung ist. Die Landtagswahlen in M-V finden am 4. September 2016 statt und wir werden weiter für ausreichende Finanzierung und einen Opferschutz für ALLE eintreten.
Der Dritte Landesaktionsplan kann hier eingesehen werden: www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-5000/Drs06-5351.pdf
Kommen Sie doch auch zu der Aktion „Schwere Wege leicht machen“... am Montag, den 22.02.2016 von 12 bis 13 Uhr in Schwerin am Pfaffenteich!
Denn am Montag, de 22.2.2016 empfängt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Unterstützerinnen/Unterstützern und lokalen Bündnispartnerinnen/-partnern eine Aktionsgruppe der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) am Schweriner Pfaffenteich.
In einem auffällig gestalteten Reisebus fährt die Aktionsgruppe mit dem Motto 40 Jahre Autonome Frauenhäuser in Bewegung – Gewalt gegen Frauen beenden! Frauenhausfinanzierung jetzt sichern! von Bundesland zu Bundesland.
Sie startet am 19.02.2016 in Kiel und endet am 08.03.2016 in Berlin.
Schwere Wege leicht machen – für die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder ist es (lebens-)notwendig, kompetente Hilfe und sofortigen Schutz in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen zu können. Unterkunft und qualifizierte Unterstützung müssen für betroffene Frauen und ihre Kinder kostenlos und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus gleicht stattdessen aber einem Hürdenlauf und bleibt vielen Frauen versperrt.
Zum einen fehlen fast überall Frauenhausplätze, zum anderen ist die Finanzierung der Frauenhäuser seit 40 Jahren ohne gesetzliche Grundlage.
Am 22.Februar 2016 wollen wir als LAG der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt Mecklenburg-Vorpommern durch gemeinsame Aktionen z.B. einen Hindernis Parcours darauf aufmerksam machen, wie schwer der Weg in ein Frauenhaus ist sein kann.
Wir fordern, wie bereits mit unserer Petition Opferschutz als Pflichtaufgabe, einen bedarfsgerechten ZUGANG FÜR ALLE zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierte Gewalt. Menschen, die in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt werden, brauchen besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft.
Ein immens großes Dunkelfeld im Bereich Häusliche Gewalt und Sexualdelikte ist durch die erste Dunkelfeldstudie der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Dezember 2015 belegt!
Das Ergebnis: 98,4 Prozent aller Fälle von Häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt und 98,9 Prozent aller Sexualstraftaten werden nicht bei der Polizei angezeigt!
Mit einer Teilnahmequote von 40,4 Prozent der insgesamt 8.151 per Zufallsstichprobe ausgewählten und befragten Bürgerinnen und Bürger (= Rücklauf von 3.170 Fragebögen) war die Befragung auswertbar. Die Statistik gilt als repräsentativ für die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns.
Wir hoffen sehr, dass dieses besorgniserregende Ergebnis und die Erkenntnisse der Dunkelfeldstudie endlich zum Anlass genommen werden, dem Petitionsanliegen Opferschutz als Pflichtaufgabe des Landesfrauenrates M-V zu entsprechen und auch den geplanten Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.
In der Petition Opferschutz als Pflichtaufgabe wird seit 2014 öffentlich auf die nicht erreichten Betroffenengruppen aufgrund von langen Wegen, Zugangsbarrieren, Versorgungslücken und Finanzierungsdefiziten im Hilfesystem aufmerksam gemacht. Betroffene sollen nicht alleine gelassen werden! Tatpersonen müssen zur Verantwortung gezogen werden!
Der Fragebogen der Dunkelfeldstudie (Fragebogen unter Punkt 14. Opfer einer Sexualstraftat und unter Punkt 15. Opfer von Häuslicher Gewalt / Opfer von Gewalt im Rahmen von Partnerschaften) und die Präsentation zu den Kernbefunden der Dunkelfeldbefragung sind auf der Regierungsseite M-V herunterzuladen: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1568307
ein immens großes Dunkelfeld im Bereich Häusliche Gewalt und Sexualdelikte ist durch die erste Dunkelfeldstudie der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Dezember 2015 belegt!
Das Ergebnis: 98,4 Prozent aller Fälle von Häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt und 98,9 Prozent aller Sexualstraftaten werden nicht bei der Polizei angezeigt!
Mit einer Teilnahmequote von 40,4 Prozent der insgesamt 8.151 per Zufallsstichprobe ausgewählten und befragten Bürgerinnen und Bürger (= Rücklauf von 3.170 Fragebögen) war die Befragung auswertbar. Die Statistik gilt als repräsentativ für die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns.
Häusliche und sexualisierte Gewalt führen zu Vereinsamung, Verzweiflung, Depressionen, körperlichen Verletzungen, chronischen Gesundheitsproblemen und Arbeitsunfähigkeit. Schwerwiegende Folgen sind wissenschaftlich bewiesen.
Wir haben also kein Beweisproblem zu diesen Straftaten im sozialen Nahraum. Dennoch ist das Hilfenetz und die Täterarbeit in diesem Bereich prekär finanziert und nicht flächendeckend vorhanden.
Wir hoffen sehr, dass dieses besorgniserregende Ergebnis und die Erkenntnisse der Dunkelfeldstudie endlich zum Anlass genommen werden, dem Petitionsanliegen „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ des Landesfrauenrates M-V zu entsprechen und auch den geplanten „Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V“ mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten.
In der Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ wird seit 2014 öffentlich auf die nicht erreichten Betroffenengruppen aufgrund von langen Wegen, Zugangsbarrieren, Versorgungslücken und Finanzierungsdefiziten im Hilfesystem aufmerksam gemacht. Betroffene sollen nicht alleine gelassen werden! Tatpersonen müssen zur Verantwortung gezogen werden!
Es ist dringend nötig, weiterhin öffentlich zu machen, dass es Wege aus der Gewalt in M-V gibt.
Es muss, trotz der bereits bestehenden Anstrengungen, vermehrt auf die hohe Privatisierung und die Folgen des Problems aufmerksam gemacht werden, um es zu enttabuisieren. Als Zivilgesellschaft können auch wir das Schweigen brechen und einen ersten Beitrag dazu leisten, Betroffenen Mut zu machen, sich Hilfe zu holen.
Der Fragebogen der Dunkelfeldstudie (Fragebogen unter Punkt 14. Opfer einer Sexualstraftat und unter Punkt 15. Opfer von Häuslicher Gewalt / Opfer von Gewalt im Rahmen von Partnerschaften) und die Präsentation zu den Kernbefunden der Dunkelfeldbefragung sind auf der Regierungsseite M-V herunterzuladen.
Der Petitionsausschuss des Landtages M-V hat sich in seiner Sitzung am 0.10.2015 erneut mit unserer Petition befasst.
lm Hinblick auf die laufenden Beratungen zu den Haushaltsgesetzten 2016/2017 gibt es noch weiteren Klärungsbedarf im Petitionsausschuss zu unserer Petiton Opferschutz als Pflichtaufgabe. Sobald es einen neuen Sachstand gibt, setzen wir Sie in Kenntnis und bitten bis dahin um Geduld. Viele Grüße aus Mecklenburg-Vorpommern!
Unterstützen auch Sie die Mitmachaktion des Bundesweiten Hilfetelefons:
Wir brechen das Schweigen! Alles zur Kampagne unter: www.aktion.hilfetelefon.de
Der Petitionsausschuss des Landtages M-V hat nach seiner öffentlichen Beratung zur Petition Opferschutz als Pflichtaufgabe am 25.06.15 Stellungnahmen des Justizministeriums, des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, sowie des Finanzministeriums eingeholt.
Die Petitionsangelegenheit wird nunmehr in einer Ausschusssitzung, voraussichtlich im September 2015, beraten. Wir hoffen sehr, dass die Versorgungslücken bestimmter Zielgruppen im Bereich des Opferschutzes geschlossen werden und die Einrichtungen des Hilfesystems zumindest mittelfristige Planungssicherheit erhalten. Durch die Stellungnahmen der Ministerien ist bisher ein solcher Lösungsweg noch nicht in Sicht.
Der Petitionsausschuss hat in seiner 74. Sitzung am 25.06.2015 öffentlich die Petition des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. beraten. Mit seiner Eingabe möchte der Verein einen bedarfsgerechten Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz für alle Menschen erreichen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zu der Sitzung waren neben Vertretern des Sozial-, des Innen- und des Finanzministeriums auch die Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse des Landtages, die kommunalen Interessenvertretungen sowie drei Vertreterinnen der Petenten eingeladen worden.
Die Petenten führten zunächst aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern zwar ein funktionierendes Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt gebe, dieses dem bestehenden Bedarf aber nicht gerecht werde. Einige der Einrichtungen seien personell nicht ausreichend ausgestattet, was in Urlaubszeiten oder in Fällen von Krankheit zu Engpässen führe. Darüber hinaus seien die Frauenhäuser in MV nicht barrierefrei, sodass im Rahmen der Hilfeleistung auf andere Einrichtungen auch in anderen Bundesländern ausgewichen werden müsse. In diesem Zusammenhang verwiesen sie zudem auf die vorhandenen Sprachbarrieren bei der Aufnahme von Migrantinnen. Überdies fehle es oftmals an einer bedarfsgerechten Betreuung der Kinder, die ihre Mütter ins Frauenhaus begleiten.
Die Vertreterin des Sozialministeriums betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Beratungs- und Hilfenetz im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt sei. Sie räumte jedoch ein, dass es vor allem im Bereich der Täterberatung noch Lücken gebe, verwies diesbezüglich aber auf die fehlende Bereitschaft der Kommunen. Die voneinander abweichende personelle Ausstattung der Frauenhäuser führte sie auf Unterschiede in der finanziellen Ausstattung durch die Kommunen zurück.
Seitens des Innenministeriums wurde darauf hingewiesen, dass eine Umwandlung der derzeit freiwilligen Leistung der Kommunen in eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe zur Folge habe, dass das Land in Anbetracht des Konnexitätsprinzips für sämtliche Kosten aufkommen müsse. Derzeit tragen die Kommunen und das Land die Kosten gemeinsam. In der Polizeiarbeit komme im Opferschutz auch die Achtung der Menschenwürde zum Ausdruck, sodass dieser auch stets Gegenstand von Fortbildungsmaßnahmen sei.
Das Finanzministerium legte dar, dass sich das Land an der Finanzierung des Hilfenetzes beteilige. In den letzten Jahren seien die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich erhöht worden.
Die Vertreter des Landkreistages führten aus, dass die Schaffung barrierefreier Zugänge für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfsnetzes besonders wichtig sei. Die Träger seien hier in der Fürsorgepflicht, bedürften jedoch der Zuschüsse durch die Kommunen. Derzeit gebe es eine Festfinanzierung, die einen gleichhohen Betrag für Sach- und Personalkosten beinhalte. Alternativ würden auch andere Finanzierungsmodelle geprüft.
Im Ergebnis der Erörterung einigten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses darauf, weitere Informationen sowie Stellungnahmen einzuholen und dann zu beraten, wie mit der Petition weiter zu verfahren sei.
Der Petitionsausschuss hat in seiner 74. Sitzung am 25.06.2015 öffentlich die Petition des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. beraten. Mit seiner Eingabe möchte der Verein einen bedarfsgerechten Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz für alle Menschen erreichen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zu der Sitzung waren neben Vertretern des Sozial-, des Innen- und des Finanzministeriums auch die Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse des Landtages, die kommunalen Interessenvertretungen sowie drei Vertreterinnen der Petenten eingeladen worden.
Die Petenten führten zunächst aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern zwar ein funktionierendes Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt gebe, dieses dem bestehenden Bedarf aber nicht gerecht werde. Einige der Einrichtungen seien personell nicht ausreichend ausgestattet, was in Urlaubszeiten oder in Fällen von Krankheit zu Engpässen führe. Darüber hinaus seien die Frauenhäuser in MV nicht barrierefrei, sodass im Rahmen der Hilfeleistung auf andere Einrichtungen auch in anderen Bundesländern ausgewichen werden müsse. In diesem Zusammenhang verwiesen sie zudem auf die vorhandenen Sprachbarrieren bei der Aufnahme von Migrantinnen. Überdies fehle es oftmals an einer bedarfsgerechten Betreuung der Kinder, die ihre Mütter ins Frauenhaus begleiten.
Die Vertreterin des Sozialministeriums betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Beratungs- und Hilfenetz im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt sei. Sie räumte jedoch ein, dass es vor allem im Bereich der Täterberatung noch Lücken gebe, verwies diesbezüglich aber auf die fehlende Bereitschaft der Kommunen. Die voneinander abweichende personelle Ausstattung der Frauenhäuser führte sie auf Unterschiede in der finanziellen Ausstattung durch die Kommunen zurück.
Seitens des Innenministeriums wurde darauf hingewiesen, dass eine Umwandlung der derzeit freiwilligen Leistung der Kommunen in eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe zur Folge habe, dass das Land in Anbetracht des Konnexitätsprinzips für sämtliche Kosten aufkommen müsse. Derzeit tragen die Kommunen und das Land die Kosten gemeinsam. In der Polizeiarbeit komme im Opferschutz auch die Achtung der Menschenwürde zum Ausdruck, sodass dieser auch stets Gegenstand von Fortbildungsmaßnahmen sei.
Das Finanzministerium legte dar, dass sich das Land an der Finanzierung des Hilfenetzes beteilige. In den letzten Jahren seien die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich erhöht worden.
Die Vertreter des Landkreistages führten aus, dass die Schaffung barrierefreier Zugänge für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfsnetzes besonders wichtig sei. Die Träger seien hier in der Fürsorgepflicht, bedürften jedoch der Zuschüsse durch die Kommunen. Derzeit gebe es eine Festfinanzierung, die einen gleichhohen Betrag für Sach- und Personalkosten beinhalte. Alternativ würden auch andere Finanzierungsmodelle geprüft.
Im Ergebnis der Erörterung einigten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses darauf, weitere Informationen sowie Stellungnahmen einzuholen und dann zu beraten, wie mit der Petition weiter zu verfahren sei.
Der Landtag in M-V schreibt:
Der Petitionsausschuss wird in einer öffentlichen Sitzung am 25.06.2015 die Petition des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e. V. beraten, mit der ein bedarfsgerechter Zugang für alle Betroffenen zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt gefordert wird. Bevor diese Petition am 25.11.2014 im Rahmen einer Kundgebung der Landtagspräsidentin übergeben worden war, hatte der Landesfrauenrat die Petition auf einem privatbetriebenen Petitionsportal eingestellt. Hier hat die Petition bereits mehr als 5.000 Unterstützer gefunden.
Die Petenten beziehen sich bei ihrer Forderung vor allem auf die im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation des bestehenden Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt, die zu dem Ergebnis geführt habe, dass eine große Gruppe der Betroffenen schwer zu erreichen sei und daher keine Hilfe in Anspruch nehmen könne. Dies betreffe vor allem Frauen mit Behinderungen, für die sich der Zugang zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern auch dadurch erschwere, dass diese Einrichtungen bisher nicht barrierefrei gestaltet seien. Aber auch Frauen im ländlichen Raum, Migrantinnen, ältere Frauen mit Gewalterfahrungen (Kriegsvergewaltigungen) und Frauen mit Suchtproblemen fänden nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz. Neben einem bedarfsgerechten Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz fordern die Petenten zudem, dass die Finanzierung dieses Hilfesystems abgesichert werde, da es bisher auf die oftmals unzureichende Kofinanzierung durch die kommunalen Gebietskörperschaften angewiesen sei.
Um eine umfassende Erörterung aller Aspekte dieser Petition zu gewährleisten, hat der Petitionsausschuss neben den Vertretern des Sozial-, des Innen- und des Finanzministeriums auch die Mitglieder des Sozial-, des Innen- und des Finanzausschusses zu seiner Beratung eingeladen. Darüber hinaus werden auch drei Vertreterinnen der Petenten an der öffentlichen Sitzung teilnehmen. Die Sitzung findet um 9.00 Uhr im Plenarsaal des Schweriner Schlosses statt. Interessierte Besucher erhalten über das Hauptportal des Schweriner Schlosses unter Vorlage des Personalausweises Zugang zu der Sitzung. www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/ausschuesse/petitionsausschuss.html
Alleiniger Tagesordnungspunkt des Petitionsausschusses unter breiter Beteiligung von Verantwortlichen:
Die 74. Sitzung des Petitionsausschusses des Landtages M-V findet ausschließlich zu dem Tagesordnungspunkt Opferschutz als Pflichtaufgabe (Pet.-Nr. 2014/00382) am Donnerstag den 25.06.2015 statt. Die öffentliche Sitzung beginnt ab 09:00 Uhr in Schwerin, im Schloss (Plenarsaal).
Gehört werden, neben dem Landesfrauenrat e.V., VertreterInnen des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und des Ministeriums für Inneres und Sport, sowie VertreterInnen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages. Mitgliedern des Innenausschusses, des Finanzausschusses und des Sozialausschusses wird die Gelegenheit gegeben an der Sitzung teilzunehmen.
Interessierte Besucher und Besucherinnen finden auf der Presse- und Besuchertribüne Platz. Wir laden herzlich ein an der Sitzung als Zuhörende teilzunehmen.