Opferschutz als Pflichtaufgabe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

04.11.2014, 09:13

Die Länder und die Bundesebene befassen sich aktuell mit der Finanzierungsproblematik des Unterstüzungssystems. Denn seit Jahren steht das Hilfenetz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt finanziell und personell auf wackeligen Füßen und macht auf diese prekäre Situation öffentlich aufmerksam.

Mit der bundesweiten Forderung nach einem Rechtsanspruch erhoffen wir uns verbindliche und nachhaltige Angebote für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.

Mit der soeben erschienenen Argumentationshilfe zum Rechtsanspruch der Frauenhauskoordinierung e.V. (Erstunterzeichnerin unserer Online Petition) soll die fachliche Diskussion über einen Rechtsanspruch befördert und die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Argumenten erleichter werden. Die Rechtsinformation beantwortet grundsätzliche Fragen zum Rechtsanspruch und greift die wichtigsten Argumente auf – verständlich und auf den Punkt gebracht!

Sie ist hier kostenfrei zu lesen und herunterzuladen: www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/pdfs/Rechtsinformationen/FHK_2014_-_Rechtsanspruch_auf_Leistungen_zu_Schutz_und_Hilfe_-_Argumentationshilfe.pdf


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