Opferschutz als Pflichtaufgabe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

17.10.2014, 11:27

Wie der NDR Berichtet wird sich die Landesregierung M-V im Bundesrat für eine Gesetzesänderung beim Stalking Paragrafen einsetzen. Ein erheblicher Teil der Fälle von Stalking tritt in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf, insbesondere in Trennungssituationen. Stalking kann derzeit von den Staatsanwaltschaften selten auch als Stalking angeklagt werden.
Denn Stalking ist es laut Gesetz erst dann, wenn das Opfer erheblich darunter leidet und beweisen kann, dass dies im direkten Zusammenhang mit der Stalkinghandlungen steht. Die vielen einzelnen Straftaten des Stalkers werden dann meistens „nur noch“ als Beleidigung, Nötigung oder Hausfriedensbruch bewertet, statt umfassend, wie es sein sollte: als Stalking!
Zur Pressemitteilung der Landeskoordinierungsstelle CORA: www.fhf-rostock.de/nc/aktuelles_veranstaltungen/newsdetails/article/das_ist_noch_kein_stalking/2.html
Zum NDR Bericht: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Mehr-Schutz-fuer-Opfer-von-Stalking-gefordert,stalking178.html


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