13.10.2014, 13:26
In dieser Woche (15. - 17. Oktober 2014) wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD „Opfer besser schützen - Stalking konsequenter bestrafen!“ beraten.
Bei den Sonderdezernaten der Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern gehen jährlich ca. 1.000 Verfahren wegen Stalking ein. Im Vergleich zur Anzahl der Anzeigeerstattung ist die Zahl der daraus resultierenden Verurteilungen (11 %) sehr gering. Das zeigt, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Ein erheblicher Teil der Fälle von Stalking tritt in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf, insbesondere in Trennungssituationen. Allerdings können auch Machtausübung oder Rache eine Rolle spielen.
Die beratenden Fachkräfte hoffen auf eine baldige Nachbesserung im Strafgesetzbuch. Der 2007 eingeführte Straftatbestand hat aus ihrer Sicht den Praxistest nicht bestanden, er nutzt den Betroffenen sehr wenig, Hier geht es zu dem Antrag von CDU und SPD (Drucksache 6/3330): www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-3000/Drs06-3330.pdf