schlechte Nachrichten: Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang. Es wird darauf verwiesen, dass ein "offener Brief" keine Petition nach Artikel 17 GG darstellt. Darüber hinaus, steht der Gemeinde als juristischer Person des öffentlichen Rechts kein Petitionsrecht nach Artikel 17 GG zu.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.