29.01.2021, 13:03
Grammatikalischer Fehler, nun besser verständlich
Neue Begründung:
Die Obduktion ist die Methode der Wahl, eine Todesursache herauszufinden. Sie wird unserer Meinung nach im Fall der "Corona-Toten" und der nach einer Corona-Impfung Verstorbenen sträflich vernachlässigt.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im April 2020 durch eine Pressemitteilungen des NDR der Eindruck vermittelt, dass Gesundheitsminister Glawe (SPD) und Sozialsenator Bockhahn (LINKE) vermehrt Obduktionen einsetzen wollen, um die Todesursachen von an oder mit Corona Gestorbenen herauszufinden (Quelle).
Trotzdem sind von den 376 „Coronatoten“, die„Coronatoten“ von 1. November 2020 bis 26. Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern Verstorbenen nur 8 (acht) in der Rechtsmedizin der Universität Rostock untersucht worden. Dies halten wir für völlig unzureichend, um die Sterblichkeit der Corona-Infektion realistisch einschätzen zu können. Und es ist eine vergebene Chance Therapiemöglichkeiten zu entwickeln, wie die Ergebnisse der Obduktionen von Prof. Püschel in Hamburg gezeigt haben. Auch auf dem Hintergrund möglicher gefährlicher Mutationen des Virus besteht hier dringender bundesweiter Handlungsbedarf.
Entsprechendes gilt auch für die Impfung gegen SARS-CoV-2. Auftretende Nebenwirkungen – insbesondere die Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung – müssen untersucht werden, wenn man eine bessere Compliance der Bevölkerung erreichen will.
Deshalb fordern wir die Obduktionspflicht für alle Todesfälle, die im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Infektionen oder der Impfung dagegen aufgetreten sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 437 (433 in Deutschland)