20.02.2016, 01:10
Begründung musste gekürzt werden, redaktionelle Änderung
Neue Begründung: Die Planung:
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt, die hier nahe am landschaftlich wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf 125m über NN erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin sehen wir einen problematischen Präzedenzfall. Fragen wirft der Standort besonders im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Der Projektentwickler juwi sieht das Problem der Wirtschaftlichkeit durch die Mächtigkeit der 3,3MW Anlagen kompensiert. Für die Umwelt birgt der Standort und die Größe der Anlage aber hohe Risiken. So sollen die Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert, wenn sich Kommunen und Stadtwerke, trotz anders lautender Beteuerungen im Vorfeld, in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Ein transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir wird von uns eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. falsche Renditeversprechungen. Seit November 2015 klagen die Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Die Haßlocher Bauverwaltung kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan in einem ordentlichen Verfahren geändert werden."
Für jeden Zaun und jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Windkraftanlagen im Neustadter Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das allerdings lediglich bei der Neustadter Umweltabteilung entschieden wird. Die Gutachten, die in diese Prüfung einfließen, wurden alle ausschließlich vom Investor juwi beauftragt und bezahlt. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten.
Eine Entscheidung des Stadtrats wird es darüber nicht mehr geben. Nur der Kauf der Anlagen durch die Stadtwerke kann noch verhindert werden. Juwi erwägt nach Information der RHEINPFALZ, das Projekt auch ohne die Stadtwerke weiterzuverfolgen. Die einzige Lösung scheint uns momentan die Rücknahme des Beschlusses unter Inkaufnahme einer Schadenersatzpflicht. Dies wäre aus unserer Sicht das kleinere Übel. Um den dafür nötigen Druck zu erzeugen sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen
werden.