Energie

Dubioses Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Hans-Georg Löffler, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße

3.509 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.02.2016, 15:15

Visualisierung für Größenvergleich eingefügt, redaktionelle Änderungen
Neue Begründung: Der Fall Windpark Mußbach
Die Planung:
Planung:
Es handelt sich um die größten Windkraftanlagen der Welt, die hier am landschaftlich besonders wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf 125m über NN erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin wäre ein problematischer Präzedenzfall zu sehen.
Die größten sehen wir einen problematischen Präzedenzfall. Fragen wirft der Standort aber besonders im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Seine Wirtschaftlichkeit zweifeln wir daher an.
Der Projektentwickler juwi hat bereits jetzt finanziell profitiert, für ihn entsteht kein Risiko. sieht das Problem der Wirtschaftlichkeit durch die Mächtigkeit der 3,3MW Anlagen kompensiert. Für die Umwelt birgt der Standort und die Größe der Anlage aber hohe Risiken. So sollen die mächtigen Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Nur juwi profitiert sicher. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert wenn sich Kommunen und Stadtwerke Stadtwerke, trotz anders lautender Beteuerungen im Vorfeld in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man z.B. in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Die Stadtwerke und der Aufsichtsratsvorsitzende OB Löffler waren nach eigener Aussage die Initiatoren des Vorhabens und haben nach entsprechender Abstimmung mit juwi von dieser ein Vorkaufsrecht auf die Anlagen gekauft.
gekauft.
Ein transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. Seit November 2015 klagen die Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi, in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Unsere Rechtsauffassung wurde mittlerweile durch die Gemeindeverwaltung Haßloch bestätigt. Diese wird gerade im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens beteiligt und Die Haßlocher Bauverwaltung kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan in einem ordentlichen Verfahren geändert werden."
werden."
Für jeden Zaun und jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Windkraftanlagen im Neustadter Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Leider können nur unmittelbar Betroffene gegen die Planungsentscheidung klagen. Wir verweisen hierzu auch auf die einschlägige Presseberichterstattung, die man unter folgendem Link nachvollziehen kann:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das allerdings lediglich bei der Neustadter Umweltabteilung, also auf Verwaltungs
Verwaltungsebene im Dezernat der Beigeordneten Waltraud Blarr (Grüne) entschieden wird. Die Gutachten, die in diese Prüfung einfließen, wurden alle ausschließlich vom Investor juwi beauftragt und bezahlt. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten.
Bei diesem Vorhaben überwiegen die Risiken dramatisch. Um Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie mögli


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