Energie

Dubioses Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Hans-Georg Löffler, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße

3.509 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.509 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

19.02.2016, 12:39

Der Text der Petition wurde überarbeitet und an den aktuellen Sachstand angepasst. Das von „openpetition“ festgelegte Quorum unserer Unterschriftenaktion wurde zwar mittlerweile erreicht, das bedeutet aber nicht, dass unser tatsächliches Sammelziel damit erfüllt ist. Bis Anfang April wollen wir so viele Unterschriften wie möglich bündeln, da wir leider mit unserer eindringlichen Warnung und unseren Argumenten in Bauausschuss und Stadtrat nicht durchdringen konnten. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit und ein starkes Signal durch die Unterschriftenaktion soll die Stadtratsmehrheit, die mit einem rechtswidrigen Beschluss die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen hat, zur Rücknahme der Entscheidung gedrängt werden. Bitte sammeln Sie alle weiterhin Unterschriften und werben Sie für die Aktion!
Neuer Titel: Neustadt an der Weinstraße: Dubioses Verfahren zum Windpark Mußbach gemeinsam Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!
Neuer Petitionstext: Ohne juristisch einwandfreie Grundlage In einer rechtswidrigen und bislang einmaligen Ausnahmegenehmigung für den Investor „juwi“ und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung öffentliche Beteiligung im Vorfeld hat der Stadtrat von die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen bei Mußbach (Nahe Haßloch und Meckenheim) beschlossen, eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wäre die Folge. Nicht einmal der Ortsbeirat des Dorfes wurde dazu bis heute gehört.
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt. Sie sollen in nur 400 Meter Abstand zu einem Natura 2000 Vogelschutzgebiet im Windschatten des Weinbiets aufgestellt werden. Bedroht sind zahlreiche Vogel- und Fledermausarten.
Die schlechte Standortqualität soll durch eine bis Ende 2016 garantierte hohe Subventionierung ausgeglichen werden, womit die Eilbedürftigkeit der Entscheidung begründet wurde. Dem Investor, der exklusiv alle Rechte zum Bau der Anlagen ohne transparenten Wettbewerb bekommen hat, werden zur Zeit an anderer Stelle Korruption und Vertragsbruch vorgeworfen.
Bei diesem Vorhaben überwiegen die Risiken für Stadt, Umwelt, Landschaft und Stadtwerke dramatisch gegenüber den sich bietenden Chancen. Um Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen Sie mit, unterschreiben Sie und informieren Sie Freunde und Bekannte!
weitere Informationen: fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
für alle Unterzeichnenden:
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße für Weinstraße, vertreten durch den Bau der beiden weltgrößten Windkraftanlagen den Flächennutzungsplan mit einer Mehrheit von 24:16 Stimmen einfach außer Kraft gesetzt!
Nur durch das Unterzeichnen der Online-Petition durch betroffene Bürgerinnen und Bürger lässt sich dieses Vorhaben noch stoppen!
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Vorsitzenden Marc Weigel, Georg Krist (V.i.S.d.P.)
Neue Begründung: Der Neustadter Stadtrat hat am 21. Januar 2016 den Windpark Mußbach an den Grenzen zu Haßloch und Meckenheim beschlossen. Dort sollen zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen gestellt werden. Dabei Die Planung:
Es handelt es sich um die weltweit größten ihrer Art. Trotz Platzierung in Windkraftanlagen der Ebene Welt, die hier am landschaftlich besonders wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf ca. 125 m üb. 125m über NN werden erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses erreichen. Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin wäre ein problematischer Präzedenzfall zu sehen.
Die größten Fragen wirft der Standort aber im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Seine Wirtschaftlichkeit zweifeln wir daher an.
Der Projektentwickler juwi hat bereits jetzt finanziell profitiert, für ihn entsteht kein Risiko. Für die Umwelt birgt der Standort aber hohe Risiken. So sollen die mächtigen Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Nur juwi profitiert sicher. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert wenn sich Kommunen und Stadtwerke in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man z.B. in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Die Stadtwerke und der Aufsichtsratsvorsitzende OB Löffler waren nach eigener Aussage die Initiatoren des Vorhabens und haben nach entsprechender Abstimmung mit juwi von dieser ein Vorkaufsrecht auf die Anlagen gekauft.
Ein krasser Verfahrensfehler liegt darin, dass transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. Seit November 2015 klagen die Genehmigung abweichend Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi, in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom geltenden Flächennutzungsplan erfolgt ist. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, weil jetzt Windräder beliebig auch an anderen Standorten riskiert werden, wo sie bislang planungsrechtlich ausgeschlossen waren. Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Unsere Rechtsauffassung wurde mittlerweile durch die Gemeindeverwaltung Haßloch bestätigt. Diese wird gerade im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens beteiligt und kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen oder Befreiungen zu einem vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan (anders als zum Bebauungsplan) vor. Will man vom Flächennutzungsplan abweichen, so muss man ihn in einem förmlichen ordentlichen Verfahren ändern geändert werden."
Für jeden Zaun und Genehmigungsanträge jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so lange zurückzustellen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das Windkraftanlagen im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Leider können nur unmittelbar Betroffene gegen die Planungsentscheidung klagen. Wir verweisen hierzu auch auf die einschlägige Presseberichterstattung, die man unter folgendem Link nachvollziehen kann:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Der einzige Grund für Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das gesetzeswidrige Schnellverfahren liegt darin, dass allerdings lediglich bei der Investor juwi noch in 2016 eine Genehmigung braucht, weil ab dem nächsten Jahr die Subventionen für Windräder deutlich sinken. Betriebswirtschaftlich betrachtet können die Windräder in der Ebene mangels ausreichender Windstärke nicht gewinnbringend betrieben werden. Das belegen mittlerweile die Erkenntnisse vergleichbarer Standorte. Abbauen wird sie niemand mehr. Unsere touristisch wertvolle Kulturlandschaft wird ohne wirtschaftlichen Nutzen verschandelt.
www.allgemeine-zeitung.de/…/pruefbericht-des-landesr…
www.handelsblatt.com/…/projektentwickl…/12480052.html
www.handelsblatt.com/…/korruptionsverf…/11516032.html
www.allgemeine-zeitung.de/…/woerrstadt-juwi-chef-wil…
www.finance-magazin.de/…/juwi-im-zwielicht-mehr-als…/
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, um das Verfahren zu stoppen – vielen Dank!
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße
Georg Krist (V.i.S.d.P.). Landtagskandidat der Freien Wähler 2016
Neustadter Umweltabteilung, also auf Verwaltungs
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


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