18.05.2024, 20:15
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir möchten Sie über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Genehmigungsverfahren der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim informieren.
Einwendungen und Erörterungstermin:
Insgesamt sind 731 Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingegangen. Der Erörterungstermin wurde auf den 24. Juni 2024 im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg verschoben.
Beginn ist um 10 Uhr, Einlass ab 9 Uhr. Der Termin kann bei Bedarf an den Folgetagen fortgesetzt werden. Der Termin wurde wegen zahlreicher Einwendungen und hoher Teilnehmerzahl von Walheim nach Ludwigsburg verlegt. Die Initiative „Bürger im Neckartal“ bedauert dies, da es für Betroffene aus Walheim die Teilnahme erschwert, hofft aber trotzdem auf viele Teilnehmer.
Teilnahme und Vollmachten:
Die Veranstaltung ist öffentlich. Rederecht erhalten nur persönlich Anwesende, die Einwendungen beim RPS geltend gemacht haben. Sie können auch Dritte mit der Vertretung Ihrer Einwände beauftragen. Eine Vollmacht mit namentlicher Nennung der Bevollmächtigten muss spätestens zwei Wochen vorher an das RPS gesendet werden (Adresse: RPS, Ref. 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an abteilung5@rps.bwl.de).
Vollmachtvorlage:
Eine Mustervorlage für die Vollmacht können Sie unter buergerimneckartal.de herunterladen. Bitte passen Sie die roten Textpassagen mit Ihren individuellen Daten an. Senden Sie die Vollmacht ebenfalls an die von Ihnen benannten Bevollmächtigten zur Kenntnis.
Aktueller Stand:
Das Umweltnetzwerk hat Fehler und Rechtsverstöße im EnBW-Antrag festgestellt und zusätzliche Argumente gegen die Genehmigung eingebracht. Dank der vielen Spenden war diese Unterstützung möglich. Die Bewertung liegt nun beim RPS.
Das RPS hat ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet, da der EnBW-Plan dem Regionalplan widerspricht. Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim haben sich ablehnend geäußert. Der Verband Region Stuttgart (VRS) hat sich ebenfalls gegen die Zielabweichung ausgesprochen und EnBW zur Prüfung anderer Standorte aufgefordert. Die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren trifft das RPS unabhängig vom Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
www.buergerimneckartal.de/
rp.baden-wuerttemberg.de/rps/presse/artikel/immissionsschutzrechtliches-genehmigungsverfahren-klaerschlammheizkraftwerk-walheim-eroerterungstermin/
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und hoffen auf eine starke Teilnahme am Erörterungstermin.
Mit freundlichen Grüßen