Region: Walheim
Umwelt

NEIN zur Klärschlammverbrennung am Standort Walheim / FÜR eine nachhaltige Umgestaltung

Petition richtet sich an
Gemeindeverwaltungsverband Besigheim

3.464 Unterschriften

Sammlung beendet

3.464 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

27.04.2024, 08:06

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 26.03.2024 sind ca. 700 Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eingegangen. Viele Eingangsbestätigungen wurden und werden deshalb erst jetzt verspätet verschickt, soweit darum ausdrücklich gebeten wurde.

Die von der Initiative Bürger im Neckartal (BI) eingebundenen Sachbeistände haben zudem Fehler und Rechtsverstöße in dem Antrag der EnBW festgestellt und viele zusätzliche, stichhaltige Argumente gegen eine Genehmigung geliefert. Dank einer großen Zahl an Spendern wurde diese Unterstützung möglich. Die Bewertung der Einwendungen liegt jetzt beim RPS.

Das RPS hat parallel dazu ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet, da der Planantrag der EnBW im Widerspruch zum bestehenden Regionalplan („Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerksanlagen“) steht. Die Gemeinden Walheim, Kirchheim, Gemmrigheim und der Gemeindeverwaltungsverband Besigheim haben sich im Anhörungsverfahren dazu inzwischen ablehnend geäußert, die Gemeinde Walheim sogar mit einer juristischen Stellungnahme einer Rechtsanwaltkanzlei.

Selbst der Verband Region Stuttgart (VRS), zuständig für den Regionalplan, hat sich in der Sitzung seines Planungsausschusses am 10.04.2024 für die Stellungnahme des VRS an das RPS einstimmig gegen eine Zielabweichung ausgesprochen und die EnBW zu einer erneuten Prüfung möglicher anderer Standorte aufgefordert.

Die Entscheidung im Zielabweichungsverfahren liegt allerdings beim RPS als zuständige Behörde und wird parallel und unabhängig vom Genehmigungsantrag der EnBW nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) getroffen.
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Wie geht es weiter?

Der in Walheim angesetzte Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird nach noch unbestätigten Hinweisen nicht wie vom RPS angekündigt am Dienstag 14.5.2024 stattfinden, sondern voraussichtlich auf die zweite Junihälfte verschoben werden. Die Veranstaltung ist öffentlich, Rederecht erhalten allerdings nur die Teilnehmenden, die Einwendungen beim RPS geltend gemacht haben. Wichtig ist, dass alle Einwendenden, die den Termin nicht persönlich wahrnehmen können oder Dritte mit der Vertretung ihrer Einwände beauftragen wollen, entsprechende Vollmachten mit namentlicher Nennung der Vertretenden an das RPS schicken (gleiche Adresse wie die Einwendung). Die Vollmacht sollte dort spätestens 2 Wochen vorher vorliegen.

Sollte das RPS sich für eine Verschiebung des Erörterungstermins entscheiden, wird es über die Gemeindeverwaltungen und die Presse darüber informieren. Außerdem wird die Initiative „Bürger im Neckartal“ einen Hinweis auf unserer Internetseite www.buergerimneckartal.de bekanntgeben.


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