16.09.2022, 22:42
Die Ergänzung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Fortschreibung für die Jahre 2020-2035 ist die nächste Hürde – die Gemeinden Gemmrigheim, Besigheim und Walheim beharren auf die bisherige Festschreibung der Kraftwerkgelände-Nutzung ausschließlich für Elektrizität und wollen mit einer schriftlichen Ergänzung eine erweiterte Standort-Nutzung zusätzlich auch für Abfallverwertung verhindern.
Am vergangenen Donnerstag (08.09.2022) hat sich der Gemeinderat in Walheim dem Beschluss ihrer Besigheimer und Gemmrigheimer Kolleginnen und Kollegen angeschlossen. Danach wird der bisherigen Fassung des Flächennutzungsplans (FNP) zwar zugestimmt, jedoch gleichzeitig eine Ergänzung an geeigneter Stelle gefordert. Darin wird betont, dass das Kraftwerkgelände der EnBW AG in Walheim weiterhin ausschließlich zur Elektizität(sgewinnung und deren Transformung) genutzt wird.
Zur Erinnerung: Die EnBW AG plant ihre Großanlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm (KVA) vor allem für die Regionen Heilbronn-Franken und Ostwürttemberg und aus einem Umkreis von bis zu 100 km.
Wenn der für den FNP zuständige Gemeindeverwaltungsverband Besigheim (GVV) dies Mitte Sept. (19.09.) beschließen sollte, wäre nach der Einarbeitung der Ergänzung ein nochmaliges öffentliches Auslegen der ergänzten Teile des FNP erforderlich. Auch die Initiative Bürger im Neckartal (BI) wird die Neuformulierungen überprüfen und ggf. erneut eine Stellungnahme abgeben.
Letztlich für die angestrebte Baugenehmigung entscheidend ist jedoch, ob das Regierungspräsidium Stuttgart die von der EnBW AG eingereichten Baupläne als Großanlage für Abfallverwertung definiert (und damit der Bau der KVA nach der Neufassung des FNP ausgeschlossen wäre) oder aber die KVA als Niedrig-Energie-Kraftwerk auslegt und damit ein Bau der KVA in Walheim durch Umgehung des FNP versucht wird.
Danach müsste der Verband Region Stuttgart (VRS) entscheiden, ob die Großanlage mit der Festschreibung im Regionalplan für den Standort Walheim „Vorranggebiet für regional bedeutsame Kraftwerke“ zu vereinbaren ist.
Aus BI-Sicht wird die Großanlage außer zur Elektrizitätsnutzung für den Eigenbetrieb nur wenig in das Stromnetz einspeisen und auch die Abwärme des laufenden Betriebs wäre nur interlokal (als Nah-/Fernwärmeausschließlich für die umliegenden Ortschaften) möglich. Allerdings sind in den Gemeinden entweder schon ausreichende Kleinkraftwerke (Kirchheim am Neckar und Gemmrigheim) oder keine Infrastruktur wie bestehende Leitungen oder nutzbare Wohneinheiten (Walheim) vorhanden. Die bei der Klärschlammtrocknung und -verbrennung entstehende Wärmeenergie wäre zum überwiegenden Teil ein Beitrag zur Erderwärmung.
Ein Schelm, der „Böses“ dabei denkt: Die EnBW AG hat in ihren Verlautbarungen den zunächst gewählten Begriff „Klärschlammverbrennung“ erst durch „Klärschlammverwertung“ und im Frühjahr dieses Jahres von einem Tag auf den anderen als „Klärschlamm-Heizkraftwerk“ ausgewiesen.