19.12.2014, 21:58
Liebe Mitunterzeichner_innen !
Herzlichen Dank für das Unterzeichnen Petition:
"NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG"
Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B und die Genehmigung des Duisburger Etats 2015 zu versagen.
Jede einzelne Person, die sich beteiligt, stärkt unseren Aufruf zum Handeln der kommunalen Finanzaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Petition ist somit ein politisches Instrument der Bürgerbeteiligung.
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und leiten Sie diesen Link an alle, die Sie kennen, weiter:
www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-beschlossenen-grundsteuererhoehung-b-durch-die-rot-rot-gruene-ratsmehrheit-in-duisburg
Informieren Sie bitte auch mündlich Freunde und Bekannte. Danke.
Petitionsrecht
Nach dem Grundgesetz hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Beim Bundestag und beim Landtag NRW ist jeweils ein Petitionsausschuss eingerichtet worden, an den man sich mit seinem Anliegen wenden kann.
Anregungen und Beschwerden im Kommunalbereich
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen greift das Petitionsrecht auf und räumt jedem das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen.
Lassen Sie uns so zusammen bewirken, dass das erforderliche Quorum von 4100 Unterzeichnern aus Duisburg, vielleicht noch vor Heiligabend 2014, erreicht wird und bereiten der rot-rot-grünen Ratsmehrheit eine "schöne Weihnachtsbescherung".
Sobald das Quroum erreicht ist, werden Duisburger Politiker von openPetition angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen werden dann hier veröffentlcht.
Wird bestimmt eine interessante Lektüre und hilft uns bei künftiger Wahlentscheidung.
Freundlichst
Frank S. Oynhausen