02.02.2015, 20:32
An alle Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
Die 3 (drei) "MUSTERKLAGEN" gegen Grundsteuerbescheide vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf, betreffend die Grundsteuererhöhung B in Duisburg, sollen am Freitag, den 06.02.2015 von der Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen eingereicht werden.
Rund 600 Gegner der Grundsteuererhöhung B hatten die dafür notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufgebracht.
Diesen Gegner wird nunmehr Gelegenheit gegeben, bis zum 03.02.2015 - 24.00 Uhr ihren Grundsteuerbescheid einzureichen und sich damit als MUSTERKLÄGER zur Verfügung zu stellen.
Bitte Grundsteuerbescheid faxen an 0203 5007410
Unter allen Einsendern werden am Mittwoch, dem 04.02.2015 drei Grundsteuerbescheide öffentlich ausgelost.
Die Auslosung findet in der "Geschäftsstelle der SGU sozial! gerecht! unabhängig!" um 12.00 Uhr in 47167 Duisburg, Stempelstraße 5 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Last not least:
Weiterhin eingehende Solidarbeiträge sind willkommen.
Sie werden an einen gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, weitergeleitet.
Gerade in Anbetracht PEGIDA-Hetze, auch heute wieder in unserer Stadt, darf/kann dafür auf das Sonderkonto der "SGU sozial! gerecht! unabhängig!" gespendet werden.
Kontoinhaber: Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B
Viele weitere wertvolle Informationen auf Facebook in der Gruppe
DIGG -Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung:
www.facebook.com/groups/grundsteuer/ Mach mit !
Wurde die neue Petition schon unterschreiben ? Hier gelangt man dorthin:
www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer
Radio Duisburg berichtete bereits heute in den Nachrichten.
800 Unterzeichner_innen sind schon zu verzeichnen. Sei auch dabei !
Die Deckelung der Grundsteuer ist auch eine Forderung des Bund der Steuerzahler NRW !
Herzlichst,
Frank S. Oynhausen