Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

8.600 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.01.2015, 19:38

Hallo !
Schon wieder eine E-Mail, da (mea culpa) ich nicht darauf geachtet habe, dass mir nur max. 5.000 Zeichen für eine Nachricht zur Verfügung stehen.

Hier deshalb die Fortsetzung "Leifaden" mit einer kleinen Überschneidung wegen des erbetenen Solidarbeitrages !

KLEINER LEITFADEN für Melanie und alle Mitstreiter !

...
Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim Verwaltungsgericht benötigt.

I. Instanz = 2.000,00 Eur, II. Instanz = 1.000,00 Eur, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00 Eur, zuzüglich 3 x 105,00 Eur Gerichtsgebühren = 3.885,00 Eur

Die renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen wird beauftragt werden.
Diese Kanzlei vertritt derzeit bereits auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg.

Im Rahmen der "Musterklagen" soll zunächst der Stadt Duisburg abgerungen werden, dass die Stadt im Fall einer Niederlage im Prozess gegen die maßlose Erhöhung der Grundsteuer B zu viel gezahltes Geld an alle Bürger und nicht nur an die "Musterkläger" zurückzahlt.

Mit entsprechendem politischen Druck kann dies erreicht werden.
Bei den überhöhten Abfallgebühren hat es ja auch funktioniert.

Tipp zwischendurch:
Beantragt jährliche Zahlung der Grundsteuer B, die dann als Gesamtbetrag am 01.07.2015 fällig ist. So entgeht man zunächst den vierteljährlichen ZwangsZahlungen am 15.02. und 15.05.2015.

Jeder von der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar mit Beiträgen ab 5.00 Eur bis zu beliebiger Höhe.

Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung von der SGU ausgestellt werden.

Sollten die eingehenden Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Unser Aufruf an alle Unterzeichner_innen der Petition:

Solidarität zeigen ! Mitmachen und gewinnen !

Bitte überweist Solidarbeiträge noch an diesem Wochenende. Die Zeit drängt ...

Die "Musterklagen" müssen spätestens am 06.02.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen sein.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


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