Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.01.2015, 20:31

Liebe Mitunterzeichner_innen ! Mitmachen und gewinnen !

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL) hat den Eingang der Petition "NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG" mit Schreiben vom 21.01.2015, veröffentlicht in der Facebook-Gruppe DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG), www.facebook.com/groups/grundsteuer/
bestätigt.

Rita Klöpper (MdL) weist daraufhin, dass die Petition "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch, Widerspruch)" nicht ersetzt.

Jede(r) Eigentümer_in, die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist, kann nun zwar vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihren/seinen Grundsteuerbescheid klagen, jedoch stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Erfolg.

Die Gerichtskosten betragen 105,00 Eur. Die Gebühr eines beauftragten Rechtsanwaltes beträgt 58,50 Eur bei entsprechendem Streitwert der Grundsteuererhöhung.
Für dieses Honorar wird aber keine Rechtsanwaltskanzlei von privat zu beauftragen sein.

Gemeinsam mit dem Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise diskutiert und für sinnvoll erachtet:

Es soll gegen drei Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden.

Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU heute ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für die I. und eine eventuelle II. Instanz benötigt.

Die renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen wird beauftragt werden. Diese Kanzlei vertritt derzeit auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Jeder von der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar mit Beträgen ab 5.00 Eur bis zu beliebiger Höhe.

Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung von der SGU ausgestellt werden.

Sollten die eingehenden Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Unser Aufruf an alle Unterzeichner_innen: Mitmachen und gewinnen !

Bitte überweist Solidarbeitäge noch an diesem Wochenende. Die Zeit drängt ...


gez. Frank S. Oynhausen - Initiator Petition
gez. Karlheinz Hagenbuck - SGU (Vorsitzender, Ratsherr)


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