Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

8.600 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

31.12.2014, 22:13

Liebe Mitunterzeichner_innen !

5.000 Unterzeichnungen am 30.12.2014 - 24.00 Uhr

Herzlichen Dank an alle bekannten und unbekannten Unterstützer_innen. Ihr seid spitze !

Weiter so !
Kommt, sagt es allen weiter, sagt es in jedes Haus hinein:
Unterzeichnungen der Petition sind bis zum 06. Februar 2015 möglich.

Die Erhöhung der Grundsteuer B ist zur Duisburger Haushaltskonsolidierung völlig untauglich, trifft Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums und Mieter, von denen insbesondere diejenigen, die leider nur über geringe Einkommen verfügen.
Zwar zahlen die Grundsteuer B im Jahr 2015 zunächst die Wohnungseigentümer, doch ist sie in nahezu allen Mietverträgen u.a. Bestandteil der von den Mietern zu tragenden Nebenkosten (Betriebskosten) in der Jahresabrechnung.

Vielfach wurde in den letzten Tagen vorgehalten und berichtet, dass die "Petition" die Bezirksregierung Düsseldorf nicht davon abhalten wird, den von der Duisburger rot-rot-grünen Ratsmehrheit beschlossenen Etat 2015 mit der unsäglichen Grundsteuererhöhung B zu genehmigen, da die Bezirksregierung ja auch keine Bedenken gegen den (mehr als umstrittenen) Steag-Deal mit unrentablen Kohlekraftwerken in Milliardenhöhe erhoben habe.

Nun hat die Bezirksregierung Düsseldorf zwar keine Bedenken (mehr) erhoben, jedoch nur mit erheblichen Bauchschmerzen vom Veto abgesehen, da ihr ein Abwägungsprozess bewusst gemacht hat, dass eine Rückabwicklung des Steag-Deal zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Verlusten für das Stadtwerke-Konsortium verbunden wäre.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hält somit ihre Zweifel weiterhin aufrecht und fordert per Verfügung "eine stringente und fortdauernde Berichtspflicht gegenüber den Räten" der beteiligten Städte ein. (Quelle: Rheinische Post 19.12.14)

Eine Verfügung in unserem Sinne, nämlich die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B, könnte demnach auch nach Prüfung des Duisburger Etat 2015 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen werden und das ohne dem Etat 2015 die Genehmigung gänzlich zu versagen.

Warten wir erst einmal ab.

Soweit mir bekannt ist, kann gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf der Klageweg beschritten werden, der gegen den Beschluss der rot-rot-grünen Ratsmehrheit nicht möglich war.

Verwaltungsjuristen sehen hier gute Chancen, die Erhöhung der Grundsteuer B in Duisburg zu Fall zu bringen, denn

"Gemeinden sind bei der Festsetzung der Hebesätze nicht völlig frei; es ist ihnen nicht gewährleistet, dass sie ihre Entscheidungen nur nach ihren Interessen und ohne Rücksicht auf ihre Verpflichtungen treffen können. Das Wesen der gemeindlichen Finanzhoheit besteht nicht darin, dass die Gemeinde frei schalten kann, sondern darin, dass sie verantwortlich disponiert und bei ihren Maßnahmen auch ihre Stellung innerhalb der Selbstverwaltung des modernen Verwaltungsstaates in Betracht zieht."
Vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 -, BVerfGE 23, 353 (369, 371).

Nicht nur dies wurde in Duisburg unterlassen:

Jean-Claude Juncker (1954– ), luxemburgischer Politiker, erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie so:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."(DER SPIEGEL 52/1999)

Ein neues Jahr ! Legt Anfang und Ende in eure Hände !

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


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