05.05.2024, 22:39
Am 30. April 2024 wurde die 2. Auslegung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück amtlich bekannt gegeben, siehe angehängte Datei.
Im bisherigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ist das angedachte Abbaugebiet nicht als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung enthalten. Auch der erste Entwurf der Fortschreibung des RROP aus Juni 2023 enthält die Fläche nicht. Überraschender Weise soll die Fläche nun im zweiten Entwurf des RROP als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden. Dies gilt es zu verhindern! Der zweite Entwurf ist vom 10. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 öffentlich einsehbar. Der Link dazu: www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises Osnabrück kann hier aktiv werden und unser Anliegen unterstützen: NEIN zum Tonabbau in Mönkehöfen und am Wehrendorfer Berg - 14 ha wertvoller Ackerboden im UNESCO-Geopark Terra.vita soll nicht zur Vorrangfläche für Rohstoffgewinnung werden! Bitte unterstützen Sie unser Anliegen mit Ihrer Stellungnahme im RROP!
Elektronische Stellungnahmen können über die Beteiligungssoftware (abrufbar unter: www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen) oder per E-Mail an regionalplanung@lkos.de abgegeben werden. Auch schriftliche Stellungnahmen nimmt der Landkreis Osnabrück entgegen. Stellungnahmen können abgegeben werden bis zum 11. Juli 2024!