13.08.2015, 00:53
Das Umweltministerium hat gestern Kontakt mit der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. aufgenommen. Hintergrund waren Befürchtungen des Vereins, das Land NRW werde im Zuge des Landesnaturschutzgesetzes die Möglichkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens beschränkt und eingeengt würden.
In den Gesprächen zwischen dem Ministerium und dem Verein DIMB wurde noch einmal deutlich gemacht, dass es ein solches Vorhaben allerdings nie gegeben hat und dies auch nie geplant war. Es wurde auch deutlich gemacht, dass sich durch die sprachlichen Veränderungen in einem Paragrafen des geplanten Landesnaturschutzgesetzes die materielle Rechtslage nicht ändert. Was vorher erlaubt war, ist auch künftig auch möglich. Was bis jetzt zum Artenschutz verboten war, gilt auch weiterhin. Der DIMB hat diese rechtlichen Klarstellungen begrüßt.
Die Befürchtungenen auf Seiten des DIMB sowie Fehlinterpretation durch einige Radfahrerinnen und Radfahrer sind durch textliche Änderungen in dem Gesetzestext entstanden, die für die materielle Rechtslage unerheblich sind und keinerlei Auswirkungen haben. Im Rahmen der Auswertung der Verbändeanhörung ist beabsichtigt, zur alten Formulierung zurückzukehren, um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden.“