3.340 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Minister Johannes Remmel
In fast der Hälfte der Landesfläche soll das Radfahren nur noch dort erlaubt sein, wo Verwaltungsbehörden Radfahren für zulässig erklären. Ein gewaltiger Einschnitt in das Betretungsrecht für Radfahrer die bisher auf allen festen Wegen fahren dürfen, es sein den diese waren im Einzelfall gesperrt. Die bisherige Freigabe der Wege wird in ein pauschales Verbot umgewandelt.
Begründung
Mountainbiken bedeutet Freiheit und Naturerlebnis. Eine ausgiebige Tour mit dem Mountainbike bringt viele gesundheitliche Vorteile: Die Ausdauer wird trainiert und zugleich die Koordination und das Gleichgewicht geschult. Die Fettverbrennung kommt in Schwung und sogar der Blutdruck wird positiv beeinflusst. Das Mountainbiking gilt heute allgemein als eine Sportart von hohem Gesundheitswert und ist aus der Palette des Freizeitangebotes nicht mehr wegzudenken. Auf Grund seiner Beliebtheit hat sich diese Freizeitbetätigung in vielen Regionen zu einem wichtigen Fremdenverkehrsfaktor entwickelt. Mountainbiking zählt zu den Natursportarten und ist im allgemeinen umweltverträglich, was insbesondere durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen im In- und Ausland bestätigt ist. Mountainbiking wird in unserer gut erschlossenen Kulturlandschaft nahezu ausschließlich auf bereits existierenden Wegen ausgeübt, die für Land- und Forstwirtschaft angelegt wurden. Auf diesen Wegen ist eine Beeinträchtigung des Naturraums nahezu ausgeschlossen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.08.2015
Petition endet:
10.10.2015
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Das Petitionsziel wurde erreicht
am 12.08.2015Das Umweltministerium hat gestern Kontakt mit der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. aufgenommen. Hintergrund waren Befürchtungen des Vereins, das Land NRW werde im Zuge des Landesnaturschutzgesetzes die Möglichkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens beschränkt und eingeengt würden.
In den Gesprächen zwischen dem Ministerium und dem Verein DIMB wurde noch einmal deutlich gemacht, dass es ein solches Vorhaben allerdings nie gegeben hat und dies auch nie geplant war. Es wurde auch deutlich gemacht, dass sich durch die sprachlichen Veränderungen in einem Paragrafen des geplanten Landesnaturschutzgesetzes die materielle Rechtslage nicht ändert. Was vorher erlaubt war, ist auch künftig auch möglich.... weiter
Debatte
das radfahren in der natur hilft vielen arbeitern beim stressabbau. somit ergäbe ein verbot des radfahrens im grünen einen einschnitt in die möglichkeiten sich zu erholen. somit würden viel mehr menschen frühzeitig am ende ihrer nerven sein und somit krank werden.