09.04.2020, 19:02
Da zwischenzeitlich mit dem Bau begonnen wurde (wegen Corona ruht er derzeit), hat unser Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht des Saarlandes am 20.03.2020 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gestellt.
Die Begründung zu diesem Antrag wurde am 08.04.2020 an das Verwaltungsgericht des Saarlandes fristgerecht übersandt.
Nun heißt es Abwarten....