Der Beschluss vom Verwaltungsgericht ist ergangen.
Von dem zuständigen Rechtsausschuss muss das Widerspruchsverfahren durch einen Bescheid beendet werden.
Erst dann können wir Klage erheben.
Der Beschluss vom Verwaltungsgericht ist ergangen.
Von dem zuständigen Rechtsausschuss muss das Widerspruchsverfahren durch einen Bescheid beendet werden.
Erst dann können wir Klage erheben.
Der Beschluss vom Verwaltungsgericht ist ergangen.
Von dem zuständigen Rechtsausschuss muss das Widerspruchsverfahren durch einen Bescheid beendet werden.
Erst dann können wir Klage erheben.
Da zwischenzeitlich mit dem Bau begonnen wurde (wegen Corona ruht er derzeit), hat unser Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht des Saarlandes am 20.03.2020 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO gestellt.
Die Begründung zu diesem Antrag wurde am 08.04.2020 an das Verwaltungsgericht des Saarlandes fristgerecht übersandt.
Nun heißt es Abwarten....
Obwohl von der Stadt St. Ingbert uns eine andere Vorgehensweise versprochen wurde, sind gestern alle Bäume (auch die ganz kleinen) niedergemacht worden.
Die Baumfäller waren von der Fa. Peter Groß beauftragt sogar die Bäume auf dem Nachbargrundstück, welches der Stadt gehört, zu fällen.
Eine sofortige Rückfrage bei der Stadt hat ergeben, dass dort niemand davon wusste. Daraufhin habe ich die Polizei gerufen, um diese schönen Kiefern zu retten.
Die Polizei konnte vor Ort auch nicht ermitteln, ob diese Bäume einfach von der Baufirma gefällt werden dürfen.
Deshalb hat sie die Rodung dort gestoppt.
Hier zeigt sich weiter die rücksichtslose Vorgehensweise und das unfaire Verhalten des Bauherrn, vertreten durch den Geschäftsführer Grendel.
Unsere Petition mit über 200 Unterschriften haben wir am Donnerstag, 16.01.2020, vor der Stadtratssitzung persönlich dem Herrn Oberbürgermeister übergeben.
Die Baugenehmigung wurde mit gleichem Datum erteilt.
OB Meyer hat zwar Verständnis für unser Anliegen gezeigt, war aber von Beginn an zu keinem Kompromiss bereit.
OB Meyer hat hier seinen politischen Willen machtvoll durchgesetzt.
Gegen die Baugenehmigung haben wir Widerspruch eingelegt.
In unserer öffentlichen Facebook-Gruppe werden wir weiter informieren.
Michaela Mann
St. Ingbert