27.11.2020, 22:14
Liebe Petitionsteilnehmerinnen, liebe Petitionsteilnehmer,
Das von der Unabhängigen Wählergemeinschaft beantragte Ratsbegehren, um einen Bürgerentscheid zum Bau der Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau durchzuführen, wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 24.11.2020 mit 7:12 Stimmen abgelehnt. Auch wenn der Tenor der Sitzung war, dass ein Bürgerentscheid schon immer begrüßt worden wäre, haben sich die Räte der CSU und SPD mehrheitlich gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen.
Somit kann die Meinung der Oberkotzauer Bevölkerung zur Ortsumgehung nur noch im Rahmen eines Bürgerbegehrens abgeklärt werden. Dieses wiederum muss bestimmte formale Kriterien erfüllen: Ein Bürgerbegehren muss von drei Bürgern initiiert werden. Die Unterstützer müssen trotz Corona alle handschriftlich auf speziellen Formularen unterschreiben. Nach dem Einreichen des Bürgerbegehrens muss es durch Verwaltung und Rat geprüft werden. Die größte Hürde, die ein Bürgerbegehren überwinden muss – die notwendigen Unterstützer zu finden (10% der wahlberechtigten Bevölkerung) – ist mit der Petition bereits symbolisch genommen.
Da ein Bürgerbegehren nur von Bürgern initiiert werden kann, freuen wir uns heute über diesen Weg stellvertretend bekannt zu geben, dass Herr Jürgen Schmid, Herr Helmut Egelkraut, Frau Ina Peukes und deren Stellvertreter, Herr Wolfgang Peukes, Frau Katrin Künzel und Frau Alexandra Schnabel, ein Bürgerbegehren beantragen, um endgültig die Meinung der Bürger zur Ortsumgehung Fattigau - Oberkotzau, Staatsstraße 2177 abzufragen.
Wir freuen uns über diesen Schritt gelebter Demokratie in Oberkotzau und werden das Vorhaben nach Kräften unterstützen. Unterstützen Sie es auch! Nur wenn wir Bürger ein Signal senden, kann der Bau noch verhindert werden!
Mit freundlichen Grüßen,
Unabhängige Wählergemeinschaft Oberkotzau e.V.