13.05.2022, 17:19
Der NRW Landtag teilte mir mit Verweis auf die Rechtslage und die vorausgegangen Urteile aus Klagen von Anwohnern zum Thema mit, dass er keine Möglichkeit sieht, weiter im Sinne der Petition tätig zu werden: "Ein generelles Nachtflugverbot kommt nicht in Betracht".
Die Argumente aus der Petition zum Thema Fluglärmkonzentration durch Flugleitsysteme könnten außerdem nicht bestätigt werden (ohne weitere Begründung)
Zu den Einwänden gegen das angewendete Messverfahren gemäß Fluglärmschutzgesetz nahm man wie folgt Stellung: "So wird beispielsweise bei der Berechnung der nächtlichen Lärmschutzzonen gemäß §2 Abs. 2 Ziff 2 Fluglärmschutzgesetz nicht nur der Dauerschallpegel (LAeq Nacht von 55 dB(A)), sondern auch der Maximalpegel (LAmax von 6 mal 57db (A) innen sowie 6 mal 72 dB (A) außen) zugrunde gelegt. Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist gehört dieser Bereich zur nächtlichen Lärmschutzzone und ein Anspruch auf Förderung von baulichen Schallschutzmaßnahmen ist gegeben." - In meinem persönlichen Fall wäre somit eine rechtliche Anfechtung der Festlegung der Lärmschutzzone möglich. Für ein Schallschutzgutachten stehe ich daher mit ca. 10 Anwohnern, welche in ähnlicher Situation sind im Kontakt und lasse ich mich derzeit dazu rechtlich beraten.
Ergänzung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 25.04.22 (nicht im Protokoll)
Leider habe ich auch in der Sitzung im Kölner Rathaus erlebt, mit welcher rücksichtslosen Haltung die Vertreter einiger Parteien (selbst mit Bezug zum Umweltschutz) dem Thema Nachtflugverbot gegenüberstehen. Nachdem ich dort nochmals aufgezeigt habe, dass Umweltverträglichkeit und Schallschutz immer weniger im Focus stehen (Flughafen wirbt auf neuem Portal: #freighterfriendly CGN is your freighter h(e)aven! #24/7 CGN never sleeps! www.cologne-bonn-cargo.com/ , neuer Flughafenchef rühmt sich mit 14% Frachtflugsteigerung) stellte der Vorsitzende des Ausschusses es als besonders wichtig für die Region heraus, dass der Flughafen Köln/Bonn weiterhin das Alleinstellungsmerkmal des 24/7 Flugbetriebs behält und nahm damit Einfluss auf die nachfolgende Abstimmung zur Petition. Die sogenannten "Politik-(Impf)briefe" der Flughafenbetreiber scheinen ihre Wirkung auch im Stadtrat nicht zu verfehlen!
fluglaerm-koeln-bonn.de/politikbrief-des-flughafens/
Es geht mir auch in Zukunft darum, das Thema Nachtflugverbot Köln auf allen politischen Ebenen immer wieder auf die Agenda zu bringen, selbst wenn im Moment noch nichts erreicht werden kann bzw. der Rechtsweg sehr langwierig wird. Es darf aber auf keinen Fall bis 2030 in den Hintergrund geraten, wenn in der Politik über die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung neu verhandelt wird. Laut Stellungnahme der Landesregierung zur Petition liegt ein Antrag des Flughafenbetreibers derzeit noch nicht vor. Dieser wird aber sicher erst kurzfristig gestellt werden, um wenig Aufsehen zu erzeugen. Das ist dann aber evtl. die einzige und letzte Möglichkeit, einen vergleichbaren Zustand zu anderen Flughäfen zu erreichen! Je mehr Einwände, Aufmerksamkeit und Klagen es vorher gab, desto besser sind m.E. die Voraussetzungen.
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat sich zur eingereichen Petition noch nicht geäußert.