27.03.2022, 23:40
Liebe Unterstützergruppe,
heute beginnt leider schon wieder die LKW Nachtruhestörung. Nachdem jetzt unser Artikel zum Thema in der Zeitung erschienen ist, wäre es wunderbar wenn jetzt einige einen Leserbrief mit einem kurzen zustimmenden Kommentar an die Nordbayerischen Nachrichten schreiben würde. Einfach per email an: redaktion-en-nn@pressenetz.de. Wir müssen uns aktiver wehren!
Hier ein Mut machendes Gerichtsurteil, wenn ein Bürgermeister und ein Landrat sich für seine Bürger einsetzt!
Die Nachtruhe für die Bewohner in einem Mischgebiet wiegt laut Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 L 1092/18.KO) schwerer als das Interesse einer Firma an optimierten Betriebsabläufen. Das gilt insbesondere auch für den Fall, dass das Unternehmen seinen Betrieb regelmäßig über das Wohngebiet anfährt.
Im vorliegenden Fall hatten sich Anwohner bei der Stadt Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) über die nächtliche Lärmbelästigung durch Lastwagen der betroffenen Firma beschwert. Diese waren auch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr durch das Wohngebiet zu ihrem Betriebsgelände, das im Außenbereich einer Nachbargemeinde liegt, gefahren. Die Stadtverwaltung reagierte auf die Beschwerden und erließ eine verkehrsbehördliche Anordnung, nach der das betroffene Wohngebiet in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für den Schwerlastverkehr gesperrt wurde.
Ich wünsche Ihnen allen, eine hoffentlich erträgliche Nachtruhe.