09.06.2024, 22:23
Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22.04.2024 mehrheitlich den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Diese Planung auf dem Kapellenfeld südlich der Münchner Stadtgrenze zwischen A8 und S3 greift mit teilweise 27 m hohen Gewerbebauten massiv in den geschützten Grünzug Hachinger Tal ein (siehe Zukunftspark Neubiberg, Planteil 1). Dadurch wird u.a. die Frischluftzufuhr für die südöstlichen Münchner Stadtteile erheblich gefährdet - mit negativen Folgen bei zunehmender Hitzebelastung für Gesundheit und Wohlergehen von mehr als 100.000 Menschen. Man muss neben den planungsrechtlichen und klimaökologischen Kritikpunkten auch fragen, warum wieder ein gigantisches Gewerbegebiet aufgebaut werden soll, während in nächster Umgebung viele leer stehende Gewerbeflächen vorhanden sind.
Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 06.05.2024 www.neubiberg.de/de/Rathaus-Service/Aktuelles/Bekanntmachung/Amtliche-Bekanntmachung?view=publish&item=article&id=1718 ist das förmliche Beteiligungsverfahren eröffnet. Unter dieser Internet-Adresse finden Sie alle Einzelheiten.
Da die Unterlagen sehr umfangreich sind, haben wir in einer bearbeitbare Muster-Stellungnahme auf frischluftzufuhr-muenchen.de/ Kritikpunkte zusammengetragen, die Sie für eigene Stellungnahmen nutzen können. Senden Sie diese bitte spätestens bis zum 17.06.2024 an bauleitplanung@neubiberg.de .
Bitte geben Sie diese Infos weiter in der Familie, an Freunde und Nachbarn.
Jede einzelne Stellungnahme zählt.
Thomas Kiesmüller
Sprecher der Bürgerinitiative „Frischluftzufuhr für München“
frischluftzufuhr-muenchen.de/