07.05.2016, 16:58
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Neuer Petitionstext: Im Amtsblatt mit der Ausgabe 15/2016 wurde darüber berichtet, dass die Verbandsgemeindeverwaltung die Bebauungsplanung des Rhein-Selz-Parks bekannt gab.
Die Einsichtnahme in die Offenlegung der Bebauungsplanung im Bauamt der VG Rhein-Selz in Oppenheim ist noch bis zum 23.05.2016 möglich. Wir haben am Freitag, den 06.05.2016 den Bebauungsplan und das Schall-Emissionsgutachten eingesehen.
Der Bebauungsplan des Rhein-Selz-Parks sieht vor, dass etwa ein Drittel der östlich gelegenen Fläche zu einer Anlage für OFFROAD-Entwicklungen, regelmäßiger OFFROAD-Fahrbetrieb und OFFROAD-Freizeitwohnen ausgebaut werden soll. Hinzu kommen Übernachtungsmöglichkeiten für dies OFFROAD-Gäste und gastronomische Betriebe, sodass eine lärmverursachende Exklave entsteht.
Das bedeutet, dass bei dem Gebiet, das für OFFROAD-Entwicklungen/-Veranstaltungen (öffentliche Rennen) vorgesehen ist, eine regelmäßige Nutzung dieses Gebietes für Testzwecke von OFFROAD-Fahrzeugen und der dauerhafte Betrieb einer Cross-Strecke für Motorräder vorgesehen ist.
Alle drei vorgesehenen Planungsabschnitte werden dazu führen, dass mit erheblichen Lärmbelästigungen täglich in der Zeit von 8.00 - 20.00 Uhr und ebenso starken Lärmbelästigungen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr mit Ausnahme der Mittagszeiten von 13.00 – 15.00 Uhr zu rechnen ist.
Das Ganze wird verstärkt werden durch Veranstaltungen auf dem Gelände, die eine Ballung von Motocross- und Enduro-Maschinen nach sich zieht. In dieser Zeit können bis zu 35 Maschinen täglich betrieben werden. Nicht berücksichtigt im Gutachten sind Belästigungen durch Herstellungszeiten der Anlagen für Regel- und Veranstaltungsbetrieb.
Im Zuge dieser Planungsüberlegungen wurde durch das Gutachterbüro Müller-BBM eine Schall-Emissions-Beurteilung erstellt. Der Schall-Emissionsgutachter weist bei Betrieb der Anlage einen angenommenen Geräuschpegel von über 126 dB(A) aus. Nicht berücksichtig berücksichtigt wurden dabei die regionalen Windverhältnisse, insbesondere die sehr häufig auftretenden Westwindlagen, die diese Geräuschemissionen weitertragen.
Unterstellt man diese vom Gutachter ermittelten Werte, werden die Motocross-Geräusche in jedem Garten und auf jeder Terrasse im westlichen Teil von Schwabsburg hörbar sein, das Gleiche gilt für den Westhang von Nierstein, die östliche Seite von Köngernheim, das gesamte Gelände des Golfplatzes und die südliche Seite von Mommenheim sowie die nordöstliche Seite von Dexheim.
Aus unserer Sicht ist die vorliegende Bebauungsplanung so angelegt, dass folgende Störungen nachhaltig eintreten werden:
• Die Lebensqualität der o.g. Gemeinden und Institutionen wird nachhaltig und dauerhaft verschlechtert
• Die Haus- und Grundstückswerte werden eine deutliche negative Entwicklung nehmen
• Die positive Entwicklung für den rheinhessischen Tourismus wird für diese Region stark verschlechtert – Gäste suchen Erholung in landschaftliche Idyllen und nicht in lärmbelästigten Gebieten
• die Verbesserung der Absatzmöglichkeit für die Winzerbetriebe verschlechtert sich durch vermutlich rückläufige Übernachtungsquoten
• Ein Rückgang der Weinbergsrundfahrten wird die Folge durch die starke Lärmbelästigung sein, die auch an Sonn- und Feiertagen zu erwarten ist
• Veranstaltungen der Winzer und lokale Weinfeste werden an Attraktivität verlieren
• die Attraktivität des Golfplatzes wird sich durch die Lärmbelästigung verschlechtern
• ein landschaftlich reizvolles Urlaubs- und Freizeitgebiet wird durch starke Motorengeräusche permanent belastet
Die Summe der Langfristauswirkungen und der Beeinträchtigungen sind so nachhaltig, dass wir eine Überprüfung und Veränderung dieser Bebauungsplanung durch die Verbandsgemeindeverwaltung fordern.
Wir bitten alle in diesen Bereichen lebenden Bürger und Verantwortliche, diese Petition vor dem 23.05.2016 zu unterstützen und sie in ihrem Umfeld weiter zu verteilen, damit der Planungsmissstand rasch korrigiert wird.