22.06.2021, 15:27
Liebe Unterstützer:innen,
soeben lese ich, dass das bayerische Kabinett beschlossen hat, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Schüler und Lehrer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes keine Maske mehr tragen müssen. Das betrifft allerdings nur Grundschulen und Grundschulstufen der Förderstufen. Ältere Kinder müssen weiterhin Maske tragen.
www.br.de/nachrichten/bayern/bayerns-grundschulen-maskenpflicht-im-unterricht-soll-wegfallen,Sb3NYHR
Mein Mann und ich haben, im Namen unseres Sohnes, welcher eine Grundschule besucht, letzten Donnerstag beim Bayerischen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO wegen der unverhältnismäßigen, willkürlichen und diskriminierenden Maskenpflicht für Schulkinder eingereicht. Das Gericht hat geantwortet, dass dabei der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuständig ist und wird den Eilantrag, so wir nicht widersprechen an diesen weiterleiten. Hier herrscht allerdings Anwaltszwang und damit entstehen deutlich höhere Kosten im Falle einer Ablehnung.
Mit dem Beschluss des bayerischen Kabinetts entfällt der Grund für den Eilantrag durch uns, weil es immer eines konkreten zu prüfenden Falles bedarf.
Wenn aber jemand von Ihnen für seine älteren Kinder den Klageweg gehen möchte, kann er gern meinen Petitionstext nutzen und mich direkt kontaktieren. Um das Gerichtsverfahren zu finanzieren, könnte man beispielsweise auch über Crowdfunding-Plattformen Geld einsammeln.
Ich lasse die Petition weiterlaufen, denn jetzt ist sie noch viel relevanter! Jetzt werden die Kinder der 5.-13. Klassen und weiterbildenden Schulen diskriminiert und eine Verhältnismäßigkeit ist weiterhin nicht gegeben!
Ich danke allen Unterstützer:innen der Petition. Es hat mir viel Mut gemacht, so viel Unterstützung zu erfahren.
Alles Gute und bis bald,
Ute Meyer
Mit dem heutigen