06.03.2019, 17:11
Liebe Freunde,
Am 13.2. wurden 2026 Unterschriftslisten abgegeben. Die Auswertung ergab 1828 gültige Unterschriften, festgestellt am 20.2. Erforderlich waren 1778 Unterschriften. Der Antrag für das Bürgerbegehren hatte somit die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften erreicht.
Nun musste der Stadtrat innerhalb eines Monats nach Abgabe der Listen über die Durchführung des Bürgerentscheids entscheiden. Bereits am 27. Februar war die Stadtratssitzung. Leider wurde das Bürgerbegehren mit 4 : 18 abgelehnt.
Da es während der Diskussion im Stadtrat einige Ungereimtheiten gab, wurde bei der Regierung von Oberbayern Beschwerde eingelegt.
Die Presse hat dazu bisher nicht objektiv genug berichtet. Daher erhaltet ihr die Dokumente, die mit der Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern zu tun haben. Die pdf-Datei besteht aus folgenden Teilen:
Seite 1: Zeitungsartikel des LT vom 5.3.
Seiten 2 – 4: Beschwerdebrief an die Regierung von Oberbayern mit drei Hauptpunkten
- Äußerungen des Rechtsamts
- Keine Gewährung des Rederechts
- Nichtbeachtung eines Urteils zur Formulierungshilfe bei Frage und Begründung des Bürgerbegehrens
Seiten 5 - 9: Sitzungsvorlage für Stadtrat am gleichen Tag (27.2.). Exakte Benennung der größeren geplanten Wohngebiete. Sie sind seit 2016 bekannt, wurden den Initiatoren nicht mitgeteilt.
(Hat auch die Regierung von Oberbayern)
Seiten 10 -11: Kurzartikel zum Begriff „Nachhaltigkeit“. Dies ist das Zusammenspiel von Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft und ist Lernstoff der Jahrgangsklassen 7-10 aller Schulgattungen (Mittel-, Realschule und Gymnasium)
(Hat auch die Regierung von Oberbayern)
Seiten 12 – 15: Ablehnungsbescheid der Stadt.
Der Bescheid wurde an die Regierung von Oberbayern geschickt und hat folgenden Wortlaut:
Es fällt auf, dass die Stadt nicht auf die Mithilfe bei der Textgestaltung eingeht, obwohl der entsprechende Beschluss des VG München bekannt war.
Beim Begriff “Nachhaltigkeit” handelt es sich um nachgewiesenes Schulwissen, das vorausgesetzt werden konnte.
Das Bürgerbegehren wandte sich an den Durchschnittsbürger (durchschnittliche Intelligenz, gewisses Interesse an der Kommunalpolitik, Beteiligung an Wahlen), der daher mit der Fragestellung klar kam. Der Durchschnittsbürger muss allerdings nicht den Unterschied kennen zwischen “Bauleitplanverfahren, Baugenehmigung nach durchgeführter Bauleitplanung bestehendes Baurecht.” Das kann in der Stadtratssitzung geklärt werden.
Der Ablehnungsbescheid der Stadt mit “nicht ausreichend bestimmt” hat im Fokus den politisch desinteressierten Bürger. Für diesen ist die Fragestellung tatsächlich unverständlich. Dieser Bürger gehört aber auch zum Heer der Nichtwähler, dem eigentlich alles egal ist. Dieser Personenkreis sollte nicht als Ablehnungsgrund herhalten müssen.
Wie geht’s weiter?
Zunächst wird der Bescheid der Regierung abgewartet. Am 20. März werden alle Bürger Landsbergs eingeladen zu einer öffentlichen Versammlung, wo die weitere Vorgehensweise besprochen wird.
Euer
Rainer Gottwald