11.04.2021, 10:57
1 Schreibfehler korrigiert - unvollständiger Satz im ersten Abschnitt der Begründung
Neue Begründung:
Wandern durch ein versiegeltes, unbegrüntes Neubaugebiet wie "Unter dem Eisvogel" (Ausfallstraße Winnweiler in Richtung Imsweiler/ Langmeil) oder "Am Stockborn" in Winnweiler? Anstatt in gesunder Luft und freier Natur? Das ist keinesfalls zu vertreten.
Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen (Absatz 5, §1 BauGB) besteht für uns alle!
Klimawandel ist kein hohles Wort, Klimawandel ist eine Tatsache!
Gerade die schweren Zeiten von Corona, mit sehr eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten für alle Bürger zeigen uns, der ausgedehnte Aufenthalt in der Natur und der Besuch eines beliebten Ausflugziels, wie der "Igelborner Hütte" mit wunderbarer Aussicht sind nicht nur eine Steigerung der Lebensqualität.
Sie sind lebensnotwendig!
Auf keinen Fall möchten wir nachfolgende Generationen eines weiteren derzeit gesunden Ökosystems berauben.
Wir empfehlen nochmals sehr kritisch zu überdenken:
- Zuerst Nutzung von Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken, und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten zur Innenentwicklung.
- Erschließung von gleichgroßen, ortsnahen Baugebieten mit verträglicherer, unkomplizierterer Ausgangslage (Radon) mit Respekt im Hinblick auf die ortsansässige Bevölkerung und die gegebenen Bodenbelastungen zum Schutz der Neuansiedler.
Eine unvermeidbare, wirklich unabdingbar notwendige Neubebauung im Gebiet „Vorderer Kohlhübel“ ist sicherlich in anderer Bau- und Planweise sehr viel umweltfreundlicher und kostengünstiger möglich!
- Haushöhe und Hauslänge müssen deutlich verringert und dem Umfeld angepasst werden
- Homogenität im Wohngebietsumfeld (vorwiegend Nagelhäuser, Bungalowstil) anstreben
- Sichtmöglichkeiten zum Erhalt des Landschaftsbildes erhalten
- Flächengewinn für großzügige Grünanlagen und Gartengestaltung einplanen
- Schaffung von Ausgleichsflächen, landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen, vor Ort (Anlieger im angrenzenden Wohngebiet respektieren)
- Unterstützung der Luftqualität (Absatz 6, 7h, §1 BauGB) vorBauGB) vor Ort durch Begrünung und reaktiven Sauerstoffgewinn
- Erhalt von Sickerflächen für den gesunden Wasserhaushalt
- Radonschutz konkretisieren (mögliche bauliche Maßnahmen vorab kommunizieren und festlegen)
- Erhalt von Biotopen (BT:6412-0746-2010; BK:6413-0343-2010; BK:6413-0312-2010) und seltener Arten
- Trennung von reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten
- Planung von Gewerbegebieten
- Erhalt der ländlichen Baukultur sowie Wohnqualität und Raumordnung für alle, Ortsansässige und Neuansiedler
- Sicherung eines stabilen Lärmpegels
- Von einer westlichen Ausdehnung des Wohngebietes in Richtung Wald und Steinbruch (Biotop BK 6413-0343-2010) sollte unbedingt abgesehen werden.
Wenn Ihr das Neubaugebiet "Vorderer Kohlhübel", so wie es geplant ist, nicht wollt und unsere Vorschläge und Empfehlungen gut findet, unterstützt unsere Petition mit Eurer Unterschrift. Bitte gebt die Information an Freunde und Bekannte weiter. Damit auch sie uns unterstützen können
Jede Unterschrift zählt ! Danke für Eure Unterschrift !
Alexandra und Alexander Bleckmann
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (21 in Verbandsgemeinde Winnweiler)