Bauen

Lieber Grün statt Grau !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Rudolf Jacob und VG
81 Unterstützende 66 in Verbandsgemeinde Winnweiler

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

81 Unterstützende 66 in Verbandsgemeinde Winnweiler

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.04.2021, 15:44

Übersichtlichere Ergänzung der Quellen im Fließtext. Neuordnung der Inhalte im Text in Übereinstimmung mit eingefügten Hyperlinks.


Neuer Petitionstext:

Liebe Winnweilerer und Hochsteiner, wollt Ihr das ???das?

Baugebiet "Vorderer Kohlhübel"

Einen nicht wieder gut zu machenden Schaden am Landschaftsbild im NaturschutzgebietNaherholungsgebiet- Donnersberg !mit vielen Naturschutzbereichen(FFH 6313-301)!

Wir wollen keine Verstädterung, wir möchten gesund auf dem Land leben!

Gerade die schweren Zeiten von Corona, mit sehr eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten für alle Bürger zeigen uns, der ausgedehnte Aufenthalt in der Natur und der Besuch eines beliebten Ausflugziels, wie der "Igelborner Hütte" sind nicht nur eine Steigerung der Lebensqualität. Sie sind lebensnotwendig !Freude in der Familie, Spaß mit Freunden, Nachbarn, Mitbewohnern aus Winnweiler, Hochstein und Erholungsuchenden aus der Umgebung bei einem Glas Wein oder einem Bier, gefahrlos an frischer Luft mit freiem Blick auf das wunderbare Donnersbergmassiv, Falkenstein, den "Reiter Hof" und die blühenden Rapsfelder bis Göllheim und Umgebung, schenken wichtige, schöne und lebensbejahende Stunden. Manch größere Veranstaltung ( Hochzeiten, Konzerte, Gottesdienste) mit Blick in die lieblich modellierte Landschaft , in wunderbarer Luftqualität, trägt zur Entspannung junger Menschen aber auch zur Freude und Gesundheit der älteren Bevölkerung bei.Ein planiertes, teilweise versiegeltes Neubaugebiet mit geplanten Hauptgebäuden von 9,50m9,50 m Höhe (4 Vollgeschosse) und 7,50m7,50 (3m Vollgeschosse)HöheHöhe (1Vollgeschoss rlp.: 2,30m) sowie zugelassene Hauslänge von 50m,50m, als gemischtes alsWohngebiet festgesetzt, gemischtes Wohngebiet geplant, mitmit zugelassenen Verwaltungsgebäuden, Läden, Gewerbe-und Handwerksbetrieben, Beherbergungsbetriebe,Beherbergungsbetrieben, Büros u.a.m., mit verschwindendu.a.m., mit verschwindend kleinem Grünanteil, stehtGrünanteil, steht zu erwarten.erwarten.(www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bekanntmachungen/bauleitplan)

Der Charakter der Landschaft, die Aussicht und die Raumordnung werden sich deutlich ändern. Der Lautstärkepegel wirdDer Lautstärkepegel wird erheblich steigen und die Verkehrsverhältnisse in der Schulstraße, Neugasse, Rauherim Rauhen Weg, Hochstein,Hochstein Wingertsweiler-und dem Wingertsweiler Hof werden überlastet. Möglicherweise ist die Schaffung neuer Zu- und Abfahrtswege mit Rodungen gefordert.

Schadstoff - und Abgasbelastung nehmenAbgasbelastung nehmen deutlich zu. Die Luftqualität wirdDie Luftqualität wird nachhaltig sinken.

VorgeschlageneDer Schallschutzwände (Lärmgutachten 1/2018)vorgeschlagene Schallschutz (Lärmgutachten1/2018,) südwestlich vom Baugebiet und nördlich vom Sportplatz werden uns alle an Autobahnverschalungen erinnern und den ehemals freienungetrübten Blick für Fußballer, Sportbegeisterte, Wanderer und Radsportler zusätzlich einschränken.

FlanierenVorbeugung durchvon "Starkregenereignissen mit hohem bis sehr hohem Gefärdungspotential" (Starkregenkarte Rlpf.9.3.21) ist angeraten. Überlastungen des Kanalsystems (Schmutzwasserkanal Schulstraße) und im Niederschlagsabfluss (Grabenverrohrung- Verlauf über Schulgelände regionale Schule, unterhalb Turnhalle offener Graben in Alsenz geplant) in die darunter liegenden Bereiche  (Schulstraße,Neugasse, Rauher Weg, Hochstein) müssten vorab sicher geklärt werden.

Erschwerend weisen gutachterliche Untersuchungen im Baugrund ein versiegeltesdeutlich Neubaugebieterhöhtes wieRadonvorkommen "30 Unter000 dembq/m3 Eisvogel"bis oder>= "Am200 Stockborn"?000 Anstattbq/m3 in gesundernur Luft1,1m Bodentiefe aus (GeoConsult10/2018).Der maximal zugelassene Referenzwert der Raumluftkonzentation in Aufenthaltsräumen und freierin Natur?Wohnräumen Dasliegt wärebei traurignur 300 bq/m3 (§ 124 StrlSchG) ( die WHO- Empfehlung liegt bei 100 bq/m3 ), zum Schutz vor gravierenden Gesundheitsschäden (Radonbelastung, Radonschutz). Geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Belüftung, Abdichten, Absaugen) wären unbedingt vorab zu kommunizieren und ist nicht zu vertreten.umzusetzten.



Neue Begründung:

Wandern durch ein versiegeltes, unbegrüntes Neubaugebiet wie "Unter dem Eisvogel" (Ausfallstraße Winnweiler in Richtung Imsweiler/ Langmeil) oder "Am Stockborn" in Winnweiler? Anstatt in gesunder Luft und freier Natur? Das keinesfalls zu vertreten.

Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen (Absatz 5, §1 BauGB) besteht für uns alle!

Klimawandel ist kein hohles Wort, Klimawandel ist eine Tatsache!

VorbeugungGerade die schweren Zeiten von "StarkregenereignissenCorona, mit hohem bis sehr hohemeingeschränkten Gefärdungspotential"Bewegungsmöglichkeiten (Starkregenkartefür Rlpf.9.3.21)alle istBürger angeraten.zeigen Überlastungenuns, desder Kanalsystemsausgedehnte Aufenthalt in der Natur und Versiegelungender Besuch eines beliebten Ausflugziels, wie der "Igelborner Hütte" mit Niederschlagsabflusswunderbarer inAussicht diesind darunter liegenden Bereiche (Schulstraße, Neugasse, Hochstein) müssen konstruktiv geklärt werden.Erschwerend weisen gutachterliche Untersuchungen im Baugrund ein deutlich erhöhtes Radonvorkommen 30 000 bq/m3 bis >= 200 000 bq/m3 innicht nur 1,1meine BodentiefeSteigerung ausder (GeoConsult 10/2018). Die maximal zugelassene Raumluftkonzentation liegt bei nur 300 bq/m3 (§ 124 StriSchG), die WHO- Empfehlung liegt bei 100 bq/m3 Raumluft, zum Schutz vor gravierenden Gesundheitsschäden. Geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Belüftungen)Lebensqualität. 

Sie sind unbedingt umzusetzten.Wir sind eine Gemeinschaft von Ortsansässigen und Zugezogenen mit dem Wunsch Winnweiler in einem gesunden, klimaschützenden, natur- und landschaftschützenden sowie baukulturell erhaltenem Zustand auch an nachfolgende Generationen weiter zu geben.lebensnotwendig!

Auf keinen Fall möchten wir nachfolgende Generationen eines weiteren derzeit gesunden Ökosystems berauben.

Neubebauung ist sicherlich auch anders möglich! Wir empfehlen nochmals sehr kritisch zu überdenken:

Wählen-      Zuerst einer dem Umfeld angepassten Haushöhe und -länge mit Sichtmöglichkeiten zum Erhalt des Landschaftsbildes. Vorteil, günstigere Gesamterwerbskosten für die Neuansiedler. Weiterer Vorteil, Flächengewinn für Grünanlagen und Gartengestaltung, Schaffung von Ausgleichsflächen vor Ort. ( landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen )Unterstützung der Luftqualität vor Ort durch Begrünung und reaktiven Sauerstoffgewinn. Erhalt von Sickerflächen für den gesunden Wasserhaushalt.Stabilisierung von Biotopen für Insekten, Vögel und seltene Arten.Trennung von reinen Wohngebieten und gemischten Gebieten - Gewerbegebieten. Erhalt der ländlichen Baukultur sowie Wohnqualität und Raumordnung für Ortsansässige und Neuansiedler. Sicherung eines stabilen Lärmpegels.Nutzung von Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken, und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten zur Innenentwicklung.

Erschließung-      Erschließung von gleichgroßen, ortsnahen Baugebieten mit verträglicher,verträglicherer, unkomplizierterunkomplizierterer Ausgangslage und(Radon) mit Respekt im Hinblick auf die ortsansässige Bevölkerung und gegebenedie gegebenen Bodenbelastungen zum Schutz der Neuansiedler.

Eine unvermeidbare, wirklich unabdingbar notwendige Neubebauung im Gebiet „Vorderer Kohlhübel“ ist sicherlich in anderer Bau- und Planweise sehr viel umweltfreundlicher und kostengünstiger möglich!

-      Haushöhe und Hauslänge müssen deutlich verringert und dem Umfeld angepasst werden

-      Homogenität im Wohngebietsumfeld (vorwiegend Nagelhäuser, Bungalowstil) anstreben

-      Sichtmöglichkeiten zum Erhalt des Landschaftsbildes erhalten

-      Flächengewinn für großzügige Grünanlagen und Gartengestaltung einplanen

-      Schaffung von Ausgleichsflächen, landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen, vor Ort (Anlieger im angrenzenden Wohngebiet respektieren)

-      Unterstützung der Luftqualität (Absatz 6, 7h, §1 BauGB)  vor Ort durch Begrünung und reaktiven Sauerstoffgewinn

-      Erhalt von Sickerflächen für den gesunden Wasserhaushalt

-      Radonschutz konkretisieren (mögliche bauliche Maßnahmen vorab kommunizieren und festlegen)

-      Erhalt von Biotopen (BT:6412-0746-2010; BK:6413-0343-2010; BK:6413-0312-2010) und seltener Arten

-      Trennung von reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten

-      Planung von Gewerbegebieten

-      Erhalt der ländlichen Baukultur sowie Wohnqualität und Raumordnung für alle, Ortsansässige und Neuansiedler

-      Sicherung eines stabilen Lärmpegels

-      Von einer westlichen Ausdehnung des Wohngebietes in Richtung Wald und Steinbruch (Biotop BK 6413-0343-2010) sollte unbedingt abgesehen werden.

Wenn Ihr das Neubaugebiet "Vorderer Kohlhübel"Kohlhübel", so wie es geplant ist, nicht wollt und unsere Vorschläge und Empfehlungen gut findetfindet, unterstützt unsere Petition mit Eurer Unterschrift. Bitte gebt die Information an Freunde und BekanntenBekannte weiter. Damit auch sie uns unterstützen können

Jede Unterschrift zählt ! Danke für Eure Unterschrift !

Quellen :www.Winnweiler- vg.de bauenAlexandra und wohnenAlexander Bleckmann

“Vorderer Kohlhübel“Bebauungsplan 12/20, Beitrag Naturschutz 6/20 Gutachten Radon 10/18 GeoConsult, Lärmgutachten 1/18 Pies de.m.wikipedia.org.donnersbergNaturschutzgebiet de.m.wikipedia.org.radonbelastungde.m.wikipedia.org.radonschutz "Schneeberger Krankheit"- Lungenkrebs Strahlenschutzgesetz (StriSchG) Strahlenschutzverordnung (StriSchV) 31.12.2018, Raumluftwerte Radon, GrenzwerteKohortenstudie TPH Swiss ( Melanom/ radon)doris.bfs.deRessortforschungsbericht zur kerntechnischen Sicherheit und zum StrahlenschutzKemski & Partner Bundesamt für Strahlenschutz: "Radonmessung in der Bodenluft- Einflußfaktoren, Meßverfahren, Bewertung“
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (12 in Verbandsgemeinde Winnweiler)


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